Barmer Gek Auslandskrankenschein Türkei
Im Urlaub gesundheitliche Probleme: Was ist zu beachten?
Wieso erkranken Menschen häufig während des Urlaubs?
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Personen, die sich nach Erholung sehnen, während ihres Jahresurlaubs oft krank werden. Dieses Phänomen ist als „Leisure Sickness' bekannt. Bereits jeder fünfte Mensch ist schon einmal von dieser Art der „Erkrankung' betroffen gewesen.
Wissenschaftler vermuten, dass der Grund darin liegt, dass sich viele Menschen vor Reiseantritt überlasten. Sie geraten in eine intensive Stressphase, da sie sämtliche anstehenden Aufgaben sowohl beruflich als auch privat erledigen möchten. Die daraus resultierende Ausschüttung von Stresshormonen schwächt das Immunsystem. Die Konsequenz ist, dass man unmittelbar nach Beginn des Urlaubs erkrankt.
Welche Unterlagen sind für eine medizinische Behandlung im Ausland erforderlich?
Innerhalb des EU-Raums sowie in einigen weiteren nicht-EU-Staaten gewährleistet die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) die notwendige medizinische Versorgung. Diese Karte befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Für eine begrenzte Anzahl weiterer Länder existieren spezielle Auslandskrankenscheine.
Es kann durchaus vorkommen, dass die EHIC oder ein Auslandskrankenschein nicht anerkannt wird. In einem solchen Fall werden Sie als Privatpatient behandelt und müssen die Kosten direkt begleichen. Ein empfehlenswerter Rat: Es ist stets ratsam, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Übersicht der Länder: Hier wird die EHIC anerkannt
Falls eine ärztliche Behandlung im europäischen Ausland notwendig wird, sind Sie durch Ihre deutsche gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Vorausgesetzt, der gewählte medizinische Dienstleister (Arzt oder Klinik) ist in das Gesundheitssystem des jeweiligen Reiselandes integriert, bedeutet dies, dass Urlauber sämtliche erforderlichen Leistungen von ihrer Krankenkasse erhalten.
Dies geschieht so, als wären sie im betreffenden Land versichert. Dabei wird die voraussichtliche Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland zurückgestellt werden können, dürfen von der Krankenkasse im Ausland, selbst in EU-Staaten, nicht erbracht werden. Zudem existieren abseits davon Unterschiede im Leistungskatalog.
Es ist möglich, dass Reisende nicht alle Leistungen erhalten, die sie von Deutschland und ihrer Krankenkasse gewohnt sind, auch wenn sie die EHIC nutzen. Insbesondere im Bereich der zahnärztlichen Versorgung bieten andere Staaten oft nur ein eingeschränktes Leistungsspektrum an.
Leistungen der Barmer Krankenkasse im Ausland
Nahezu europaweiter Versicherungsschutz und medizinische Versorgung gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC.
Leistungen im Ausland
Ist eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich?
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ist für jede Reise ratsam, auch innerhalb Europas. Denn im Krankheitsfall deckt diese auch Leistungen ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen entweder gar nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Dazu zählen beispielsweise die im Einzelfall erheblich hohen Kosten für eine private medizinische Behandlung. Sollte aus gesundheitlichen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich sein, entstehen ebenfalls beträchtliche Ausgaben. Ein ärztlich begleiteter Flug mit einem Ambulanzflugzeug kann schnell zehntausende Euro kosten. Das Problem: Eine deutsche Krankenkasse ist gesetzlich nicht dazu berechtigt, sich an den Kosten für einen Rücktransport zu beteiligen.
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Auslandskrankenversicherung nutzen
Worauf ist bei der Auswahl eines Arztes zu achten?
Wissenswert: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall sämtliche Behandlungskosten von Ärzten und Kliniken, die im Gesundheitssystem des jeweiligen Aufenthaltslandes zur Versorgung zugelassen sind. Häufig jedoch empfehlen Hotelmitarbeiter ausschließlich Privatärzte oder -kliniken, die lediglich private Zahlungen akzeptieren und keine Kassenzulassung besitzen.
Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits vor dem Urlaub zu recherchieren, welche Mediziner im Falle einer Erkrankung im Urlaubsland grundsätzlich in Frage kommen. Informationen zu Vertragsärzten oder -kliniken können Urlauber oft auch über die Reiseleitung oder die lokale Stadtverwaltung erhalten.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) stellt darüber hinaus für zahlreiche Reiseländer Informationsbroschüren und Verweise auf lokale Gesundheitsdienstleister bereit.
Ist es möglich, im Urlaub krankheitsbedingt freizustellen?
Arbeitnehmer haben das Recht, sich bei ihrem Arbeitgeber krankzumelden, ohne dabei ihre Urlaubstage zu verlieren. Die verpasste Erholung können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
„Es gehört zu den ausdrücklichen Rechten von Arbeitnehmern, sich krankzumelden - selbst wenn dies an einem Urlaubstag geschieht', erläutert Manfred Schmid, ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt bei der internationalen Kanzlei Pinsent Mansons. „Urlaub dient einem Zweck: Menschen sollen sich erholen und neue Kräfte sammeln.' Schließlich könne ein Arbeitnehmer nur dann optimale Arbeitsergebnisse erzielen, wenn er bei bester Gesundheit ist.
Allerdings gelten bei einer Krankmeldung während des Urlaubs strenge Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber: „Es kommt nicht allein auf eine medizinisch relevante Erkrankung an', so Schmid. Eine Krankschreibung ist nur dann rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage wäre zu arbeiten, selbst wenn er zu Hause wäre.
Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Ein bloßes Unwohlsein reicht nicht aus. Ebenso sollten Arbeitnehmer die Vor- und Nachteile einer Krankmeldung grundsätzlich abwägen: „Wenn mir bekannt ist, dass mein Arbeitgeber Krankmeldungen im Urlaub generell missbilligt, ist es sicherlich nicht ratsam, wegen einer leichten Magenverstimmung die eigene Anstellung zu gefährden', merkt Schmid an.
Handelt es sich jedoch tatsächlich um eine ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigung, ist eine Krankmeldung in diesem Fall selbstverständlich angezeigt.
Benötige ich im Krankheitsfall ein Attest im Urlaub?
Die Krankschreibung müssen Angestellte ab dem ersten Tag, und nicht erst wie oft üblich ab dem dritten Tag, mit einem ärztlichen Attest beim Arbeitgeber vorlegen. „Im Ausland kann es gelegentlich schwierig sein, ein ärztliches Zeugnis zu erhalten, das den hiesigen rechtlichen Standards entspricht', erklärt Schmid.
In Deutschland genießt ein ärztliches Attest eine hohe Beweiskraft. Das bedeutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit, die ordnungsgemäß von einem deutschen Arzt bescheinigt wird, kaum angezweifelt werden kann. „Aus meiner Erfahrung würde ich jedoch sagen, dass der Beweiswert eines Attestes mit zunehmender Entfernung des Urlaubslandes abnimmt'.
Dies liegt möglicherweise daran, dass die Sozialsysteme in diesen Ländern oft erheblich vom deutschen System abweichen. Der behandelnde Arzt ist sich möglicherweise nicht bewusst, wie ein Nachweis für Arbeitsunfähigkeit korrekt zu erstellen ist. Erkrankte Urlauber sollten daher bei einem ausländischen Arzt darauf achten, dass ein Attest nicht nur die Erkrankung selbst dokumentiert, sondern auch explizit die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit festhält. Ebenso wichtig ist die korrekte Angabe des Beginns und Endes der Krankheit.
Wer erkrankt, sollte während der Ferien den etablierten Weg befolgen: Zunächst ist es - genauso wie zu Hause - unerlässlich, den Arbeitgeber am ersten Krankheitstag per Telefon oder E-Mail über die Erkrankung zu informieren. Spätestens bis zum vierten Kalendertag (Achtung: kein Werktag) muss dem Arbeitgeber dann ein gültiges Attest vorliegen.
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeige- und Nachweispflichten nicht eingehalten, kann dies im Zweifelsfall zu ernsthaften Problemen führen. „Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter loswerden möchte, kann es solche scheinbar geringfügigen Dinge wie fehlerhafte Atteste als Vorwand nutzen', warnt Schmid. Ein Betrug im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit kann darüber hinaus eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.
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Verfällt der Urlaubsanspruch bei Krankheit?
Nein, der Urlaubsanspruch ändert sich grundsätzlich nicht. Und er verlängert sich auch nicht automatisch um die Tage, an denen man arbeitsunfähig war. „Wer während der freien Tage krankgemeldet ist, hat die Möglichkeit, die ausgefallenen Urlaubstage nachzuholen. Seinen Urlaub muss man jedoch neu beantragen oder explizit eine Verlängerung bitten", erläutert Arbeitsrechtler Manfred Schmid.
Lassen Sie sich von den gesetzlichen Vorgaben nicht entmutigen: „Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und kommunizieren Sie respektvoll und sachlich mit Ihrem Arbeitgeber. Doch wenn Sie krank sind, sind Sie eben krank. Und jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf Erholung.'