Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen
Mehrwertsteuer - auf einen Blick
Definition | Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine indirekte Abgabe, die bei der Veräußerung von Artikeln und Services fällig wird. In Österreich ist sie im Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) geregelt. |
Funktion | Die Funktion der Mehrwertsteuer besteht darin, Gelder für den Staat zu erwirtschaften. Sie wird von Firmen beim Verkauf von Produkten und Dienstleistungen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Verbraucher zahlen die Mehrwertsteuer indirekt, da sie im Endpreis eines Produktes oder einer Dienstleistung enthalten ist. |
Bestimmungen | Gemäß § 10 Abs. 1 UStG beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Österreich 20 %. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze, die in den weiteren Paragraphen des UStG 1994 festgelegt sind, wie z. B. der ermäßigte Steuersatz von 10 % gemäß § 10 Abs. 2 UStG. |
Umsatzsteuer | Obwohl die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ in Österreich oft gleichbedeutend gebraucht werden, beschreiben sie die Steuer aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Mehrwertsteuer bezieht sich auf den zusätzlichen Wert, der bei der Herstellung und dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen entsteht, und den der Konsument entrichtet. Die Umsatzsteuer hingegen beschreibt den Vorgang aus der Sicht des Unternehmens oder Selbstständigen, der die Steuer beim Verkauf erhebt und an das Finanzamt abführt. |
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Abgabe, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen angewendet wird.
Grundlagen der Mehrwertsteuer Österreich
Die Mehrwertsteuer in Österreich wird auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erhoben und ist in den Preisen, die Konsumenten zahlen, bereits mit einberechnet.
Die Mehrwertsteuer (MwSt) sowie die Umsatzsteuer (USt) sind in Österreich synonyme Begriffe. Während „Mehrwertsteuer“ im Alltag gebräuchlicher ist, beschreibt die Umsatzsteuer den Vorgang aus der Sicht des Unternehmers oder des Selbstständigen:
Er erhebt die Steuer beim Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen und leitet sie 1:1 an das Finanzamt weiter.
Der Unternehmer darf dann auch den Vorsteuerabzug beim Einkauf vom Finanzamt zurückerstatten lassen.
Gemäß § 10 Abs. 1 UStG beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20 % der Bemessungsgrundlage.
Dieser Paragraph legt fest, dass bei den meisten in Österreich verkauften Produkten und Dienstleistungen ein Fünftel des Preises als Steuer an das Finanzamt geht.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produktkategorien.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent
Dieser Steuersatz wird auf eine große Anzahl von Produkten und Dienstleistungen angewendet, die täglich konsumiert oder beansprucht werden. Er stellt den Standardsteuersatz dar, der für die meisten Transaktionen gilt, sofern keine besonderen Ausnahmen oder Ermäßigungen vorgesehen sind.
Zu den Kategorien mit Standard-Mehrwertsteuersatz gehören:
Elektronische Geräte wie Fernseher, Computer und Smartphones
Kleidung und Schuhe
Kosmetik- und Pflegeprodukte
Möbel und Haushaltswaren
Kraftfahrzeuge und Benzin
Gastronomische Dienstleistungen in Restaurants und Cafés
Sportveranstaltungen und -ausrüstung
Handwerksdienstleistungen wie Reparaturen oder Renovierungen
Dieser Steuersatz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, welche nicht unter die Kategorien der ermäßigten Steuersätze fallen.
Der Normalsteuersatz von 20 % trägt erheblich zum Steueraufkommen in Österreich bei und ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Steuersystems.
Ermäßigte Steuersätze und ihre Anwendung
Gemäß dem § 10 UStG sind neben dem allgemeinen Steuersatz von 20 % auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze vorgesehen.
- Sie spiegeln die Absicht des österreichischen Gesetzgebers wider, den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und gleichzeitig den einheimischen Wirtschaftssektoren, wie dem Tourismus, Unterstützung zu bieten.
Ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent: Lebensmittel, Medikamente, Bücher und mehr
Gemäß § 10 Abs. 2 UStG und der zugehörigen Anlage 1 fallen diverse Produkte und Dienstleistungen unter den ermäßigten Steuersatz von 10 %.
Dieser ermäßigte Steuersatz berücksichtigt die essenzielle Bedeutung bestimmter Produkte für den Alltag:
Lebensmittel: Grundnahrungsmittel werden zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um den täglichen Bedarf erschwinglich zu halten.
Medikamente: Für die Gesundheit der Bevölkerung unerlässlich, sind Medikamente zu einem reduzierten Satz besteuert, um sie für alle zugänglich zu machen.
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften: Als Informations- und Bildungsquellen sind diese Medien zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um den Zugang zu Wissen zu fördern.
Tierische Produkte: Dazu zählen Bienen, Assistenzhunde, Fleisch, Fische, Milchprodukte und Honig.
Pflanzliche Produkte: Hierunter fallen unter anderem Gemüse, Früchte, Gewürze sowie Getreide.
Lebensmittelzubereitungen: Dies umfasst Zuckerwaren, Kakaoprodukte, Getreidezubereitungen und diverse andere Lebensmittel.
Chemische Produkte: Hierzu gehören Ammoniumcarbonat, Essigsäure, Gelatine und diverse andere chemische Produkte.
Druckerzeugnisse: Neben Büchern und Zeitungen sind auch Noten und kartographische Erzeugnisse mit 10 % ermäßigt besteuert.
Sonstige Produkte: Dazu zählen Arzneimittel und Produkte der monatlichen Damenhygiene.
Ermäßigter Steuersatz von 13 Prozent: Kultur, Transport und spezielle Produkte
Gemäß dem § 10 Abs. 3 UStG und der zugehörigen Anlage 2 fallen verschiedene Produkte und Dienstleistungen unter den ermäßigten Steuersatz von 13 %.
Dieser Steuersatz berücksichtigt die Bedeutung bestimmter Produkte und Dienstleistungen für die Gesellschaft und Kultur:
Diverse Gegenstände: Hierzu zählen die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz, Kunstgegenständen, Briefmarken und Sammlungsstücke.
Landwirtschaftliche Dienstleistungen: Dies umfasst die Tierzucht, künstliche Besamung und weitere Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich.
Künstlerische Tätigkeiten: Darunter fallen Umsätze von Künstlern aus ihrer kreativen Arbeit.
Freizeit und Erholung: Dies beinhaltet den Betrieb von Schwimmbädern, Museen, Filmvorführungen, botanischen und zoologischen Gärten sowie Schaustellertätigkeiten.
Transport: Insbesondere die Personenbeförderung mit Luftverkehrsfahrzeugen.
Bildung und Betreuung: Dienstleistungen von Bildungs- und Erholungsheimen für junge Menschen unter 27 Jahren.
Landwirtschaftliche Produkte: Beispielsweise der Verkauf von im Inland erzeugtem Wein.
Sport- und Kulturveranstaltungen: Eintrittskarten für sportliche Großveranstaltungen und kulturelle Aufführungen wie Theater und Konzerte.
Besonderheiten bei bestimmten Produkten:
Lebende Tiere: Als wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft werden Nutztiere zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um die heimische Tierzucht zu fördern.
Pflanzen: Sie sind nicht nur für die Biodiversität wichtig, sondern auch für Landwirtschaft und Gartenbau. Ein reduzierter Steuersatz fördert den Anbau und Verkauf.
Brennholz: In vielen Teilen Österreichs eine traditionelle Energiequelle. Der ermäßigte Steuersatz unterstützt den nachhaltigen und regionalen Energieverbrauch.
Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen:
Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um einen Sonderfall:
Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen stellt einen wesentlichen Bestandteil des Tourismussektors in Österreich dar. Dieser Sektor ist für die österreichische Wirtschaft von großer Bedeutung, da er nicht nur Arbeitsplätze schafft, sondern auch erhebliche Einnahmen generiert.
Gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3c UStG wird ein ermäßigter Steuersatz von 10 % für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen vorgesehen.
Die Ermäßigung zielt darauf ab, den Tourismussektor zu unterstützen und gleichzeitig die Vermietung zu Wohnzwecken für Verbraucher erschwinglich zu halten.
Dieser Steuersatz unterscheidet sich von dem für andere Vermietungsarten, da er speziell für den Tourismussektor konzipiert wurde.
Zu den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen gehören Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Beherbergung stehen und für den Gast einen Mehrwert darstellen.
Dazu können zählen:
Frühstück oder andere Mahlzeiten, die im Preis enthalten sind.
Reinigungsdienste für das Zimmer oder die Wohnung.
Zugang zu Einrichtungen wie Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Wellnessbereichen.
Concierge-Dienste oder touristische Informationen.
Diese Nebenleistungen beeinflussen den Mehrwertsteuersatz, da sie als Teil des Beherbergungsdienstes betrachtet werden und daher ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen.
Die Buchhaltung für alle Branchen
Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:
- Steuererklärungen einfach erstellen & direkt einreichen
- Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
- Übermittlung der zusammenfassenden Meldung (ZM)
- Keine Frist mehr verpassen
- Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
- Kosten & Zeit sparen | effizient buchhalten
Jetzt 30 Tage kostenlos testen
Fragen und Antworten
Die Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist in den Preisen, die Konsumenten zahlen, bereits enthalten und betrifft sowohl Unternehmen und Selbstständige als auch Konsumenten direkt.
Die standardmäßige Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich beträgt 20 % auf den Verkauf von vielen Produkten und Dienstleistungen. Dieser Steuersatz ist in den meisten Preisen schon inklusive.
In Österreich sind die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ synonym. Während „Mehrwertsteuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch häufiger verwendet wird, beschreibt die Umsatzsteuer den Vorgang aus Sicht des Unternehmers oder Selbstständigen, der die Steuer beim Verkauf seiner Leistungen erhebt und an das Finanzamt abführt.
Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in Österreich spiegeln die Absicht des Gesetzgebers wider, den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und gleichzeitig bestimmte Wirtschaftssektoren, wie den Tourismus, zu unterstützen.
In Österreich gibt es neben dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 20 % auch ermäßigte Steuersätze. Diese ermäßigten Sätze betragen 10 % und 13 %.
Der 10-Prozent-Satz gilt für bestimmte grundlegende Güter und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Medikamente und Bücher. Der 13-Prozent-Satz wird für spezielle Produktkategorien und Dienstleistungen wie kulturelle Veranstaltungen, bestimmte landwirtschaftliche Produkte und Transportdienstleistungen angewendet.