Wie viel Steuern fallen für ein Kleingewerbe an?
Kleingewerbe nebenberuflich und Hauptanstellung: Welche Einkommensteuer ist zu entrichten?
Die persönlichen Umstände sind entscheidend!
Der Umfang des final zu versteuernden Einkommens sowie der hierauf anfallende Steuersatz werden zudem durch eine Vielzahl weiterer individueller Lebensumstände beeinflusst. Hierzu zählen beispielsweise:
- der persönliche Familienstand (ledig, verheiratet etc.),
- die konkrete Kinderzahl (Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder),
- der Betrag der abzugsfähigen Sonderausgaben (beispielsweise Aufwendungen für diverse Versicherungen und Altersvorsorge, zu leistende Unterhaltszahlungen sowie die Kirchensteuer),
- die Höhe von außergewöhnlichen finanziellen Belastungen (etwa bei anerkannten Behinderungen, langanhaltenden Krankheiten, der Unterstützung hilfsbedürftiger Familienmitglieder oder auch nach Naturereignissen) oder
- getätigte Spenden an wohltätige oder gemeinnützige Organisationen.
Darüber hinaus können Aufwendungen für Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im Haushalt die finale Steuerlast merklich reduzieren.
Berechnung der individuellen Steuerlast: Ein Leitfaden
Die geschätzte Einkommensteuer-Beanspruchung, die aus einem nebenberuflich erzielten Zusatzeinkommen resultiert, lässt sich erfreulicherweise mit vergleichsweise geringem Aufwand grob kalkulieren. Angenommen, du beabsichtigst, ein Kleingewerbe zu gründen, während sich deine sonstigen finanziellen und privaten Gegebenheiten kaum verändern?
In diesem Fall gestaltet sich die Angelegenheit als relativ unkompliziert. Die für die notwendige Steuerberechnung relevanten Daten entnimmst du deinem jüngsten Steuerbescheid. Derzeit bezieht sich dies noch auf das Jahr Zweitausenddreiundzwanzig (2023). Den offiziellen Bescheid für das Steuerjahr Zweitausendvierundzwanzig (2024) erhältst du voraussichtlich nicht vor Mitte oder gar Ende des Jahres Zweitausendfünfundzwanzig (2025).
In deinem jüngsten Steuerbescheid findest du die Angaben über …
- dein steuerpflichtiges Einkommen,
- die darauf entfallende geschuldete Einkommensteuer, sowie
- der gegebenenfalls anfallende Solidaritätszuschlag.
Gehen wir von einem Beispiel aus: Laut deinem Steuerbescheid für das Jahr 2023 belief sich dein zu versteuerndes Einkommen auf insgesamt fünfzigtausend (50.000) Euro. Da du verheiratet warst, ergaben sich hieraus kumuliert achttausendeinhundertfünfzig (8.150) Euro an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.
Dies repräsentiert einen durchschnittlichen Steuersatz von etwa sechzehn Prozent (16 %). (Zur Berechnung: 8.150 geteilt durch 50.000, multipliziert mit 100). Ferner sei angenommen, du prognostizierst für dein Kleingewerbe im Jahr Zweitausendfünfundzwanzig (2025) einen Erlös von etwa fünfhundert (500) Euro pro Monat.
Daraus resultiert ein jährlicher Überschuss an Einnahmen in Höhe von sechstausend (6.000) Euro. Legst du hierauf den durchschnittlichen Steuersatz des vorausgegangenen Jahres zugrunde, so würde sich theoretisch eine zusätzliche steuerliche Beanspruchung von rund neunhundertsechzig (960) Euro ergeben (gerechnet mit 16 % auf 50.000 Euro).
Bedauerlicherweise entspricht diese Annahme nicht vollständig der tatsächlichen Situation. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Steuerbeanspruchung innerhalb der Einkommensspanne zwischen fünfzigtausend (50.000) Euro und sechsundfünfzigtausend (56.000) Euro den durchschnittlichen Steuersatz von 50.000 Euro übersteigt.
Der sogenannte „Grenzsteuersatz' erhöht sich dabei auf etwa fünfundzwanzig Prozent (25 %). Infolgedessen beläuft sich die zusätzliche steuerliche Belastung, die durch das Mehreinkommen entsteht, nicht auf neunhundertneunzig (990) Euro, sondern erreicht vielmehr circa eintausendfünfhundert (1.500) Euro.