Umwandlung von Bruttogehalt in Stundenlohn
Stundenlohn ermitteln mittels des Stundenlohnrechners von Nettolohn.de
Manche Arbeitsvereinbarungen können wirklich schwer zu verstehen sein. Zwar werden dort die wöchentliche Arbeitszeit sowie das monatlich fällige Entgelt bestimmt, aber nur wenige Beschäftigte kennen den tatsächlichen Stundenlohn. Gehören auch Sie zu denjenigen, die ein fixes Monatsgehalt beziehen und sich nicht sicher sind, wie viel Sie tatsächlich pro Stunde verdienen? Der Stundenlohnrechner von Nettolohn.de schafft hier Abhilfe, sodass Sie einen besseren Überblick über Ihr Geld erhalten. Anhand der eingegebenen Daten (Brutto-Monatsgehalt / Arbeitszeit pro Woche) können Sie im Handumdrehen selbst die Höhe Ihres Stundenlohns bestimmen.
Die Anzahl der Arbeitstage und Arbeitsstunden ist von Monat zu Monat unterschiedlich. Aus diesem Grund wird bei der Stundenlohnberechnung ein komplettes Quartal zugrunde gelegt - unter der Annahme, dass auf ein Quartal dreizehn Wochen entfallen (52 Kalenderwochen / 4 = 13 Wochen pro Quartal).
Für die Umrechnung vom Monatslohn zum Stundenlohn ergibt sich somit folgende Formel:
3 x Monatsbruttolohn / 13 / wöchentliche Arbeitsstunden = Stundenlohn (brutto)
Umgekehrt ist es auch machbar, mit der Angabe Ihres Stundenlohns und der wöchentlichen Arbeitszeit, den durchschnittlichen Monatslohn zu berechnen.
Wozu dient ein Stundenlohnrechner?
Es gibt mehrere gute Gründe, weshalb man seinen Stundenlohn ausrechnen sollte:
- Eine solche Berechnung kann beispielsweise beim direkten Vergleich von Arbeitsstellen als Orientierungshilfe dienen bzw. als Grundlage für Gehaltsverhandlungen.
- Auch für Arbeitnehmer, die sich ihre Überstunden ausbezahlen lassen möchten, kann die Berechnung des Stundenlohns von Vorteil sein. Die Frage: „Wie viel Geld erhalte ich für meine zusätzlichen Arbeitsstunden?' - lässt sich zügig beantworten. Für gewöhnlich, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, werden Überstunden auf Basis des Stundenlohns berechnet.
- Wenn Sie Ihr Gehalt pro Stunde kennen, können Sie ermitteln, wie viel Geld Ihnen z.B. für fünf Tage Resturlaub zustehen.
- Bei einer Arbeitszeitverkürzung oder Änderungen, die sich generell auf das Gehalt auswirken können, kann es relevant sein, sich den Stundenlohn ausrechnen zu lassen.