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Antragstellung für Lernförderung durch das Jobcenter

Die Förderungen aus dem Bildungspaket werden üblicherweise als finanzielle Hilfen oder Sachzuwendungen (häufig in Form von Gutscheinen) gewährt.

Diese Unterstützungen werden Ihnen von Ihrer zuständigen Stadtverwaltung oder Kommune zur Verfügung gestellt.

Hierzu zählen exemplarisch folgende Aspekte:

  • Die Aufwendungen für zusätzlichen Lernunterricht werden komplett abgedeckt.
  • Der Vereinsbeitrag für Sportklubs wird anteilig subventioniert.
  • Anschaffungskosten für Sportausrüstung oder ein Klanginstrument werden partiell erstattet.

Bedingungen für die Bezugsberechtigung

Einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie stellen, falls Ihre Familie Bürgergeld oder den Kinderzuschlag (KiZ) bezieht, vorausgesetzt, Ihr Kind…

  • positiv: das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • positiv: in einer Kindertagesstätte (Kita) oder einer allgemeinbildenden beziehungsweise berufsfördernden Schule eingeschrieben ist und
  • positiv: keinerlei Vergütung für eine Ausbildung bezieht.

Beantragung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Gewöhnlich ist es erforderlich, dass Sie die notwendigen Belege einreichen, damit Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.

Umfassendere Auskünfte werden Ihnen von Ihrer Kommune oder den lokalen Behörden bereitgestellt. Auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie in Erfahrung bringen, welche lokalen Kontaktpersonen für das Bildungspaket zuständig sind.

Wichtig:Beachten Sie: Sofern Sie Bürgergeld erhalten, ist die Beantragung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gleichzeitig mit dem Bürgergeldantrag vorzunehmen. Diese Regelung ist ebenso zutreffend für all jene Unterstützungen, welche der Lernförderung Ihres Kindes zugutekommen. Tiefgehende Auskünfte sind auf der Seite „Bürgergeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten' aufgeführt.

Bedingung für die Rückerstattung von Aufwendungen

Es ist erforderlich, die entsprechenden Nachweise für Ihre getätigten Ausgaben (etwaige Belege, Quittungen oder auch Fahrscheine) einzureichen. Lediglich Ausgaben, welche Sie belegen können, werden Ihnen rückerstattet. Eine spezielle Bestimmung gilt für den Schulbedarf, da hierfür eine fixe Pauschale zugewiesen wird.

Gesamtübersicht der Förderungen aus dem Bildungspaket

Zusätzliche Unterstützungen und Orientierung

Zusätzlich zu den Förderungen aus dem Bildungspaket existieren zahlreiche weitere öffentliche Ressourcen, die von Familien in Anspruch genommen werden können. Einen ersten Einblick sowie Informationen zur jeweils verantwortlichen Instanz sind auf der Seite „Unterstützung für Eltern' ersichtlich.

Sofern Sie Bürgergeld beziehen, stellt Ihnen Ihr Jobcenter über die reine finanzielle Absicherung hinaus auch eine detaillierte Beratungsleistung für Ihre gesamte Familie bereit. Eine Gesamtschau hierzu ist auf der Seite „Unterstützung für Familien durch das Jobcenter' dargelegt.