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Steuerbescheinigung Kapitalerträge - Eine Vorlage

Grundlagen - Stand: 18. Juni 2025

Steuerbescheinigungen für Erträge aus Kapitalvermögen

Roland Ronig

Ausstellung von Steuerbescheinigungen gemäß § 45a Absatz 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Anwendungsschreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen (die letzte umfassende Fassung vom - S 2401) wurde umfassend überarbeitet und die offiziellen Vorlagen wurden neu publiziert. Dieses neue Schreiben findet Anwendung auf Kapitalerträge, die nach dem dem Steuerpflichtigen zugehen.

I. Begriff der Steuerbescheinigung für Kapitalerträge

Die durch Steuerabzug abgeführte Kapitalertragsteuer wird auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet, in dem Umfang, wie sie auf die bei der Steuererklärung erfassten Einkünfte entfällt. Eine Anrechnung unterbleibt grundsätzlich, wenn die notwendige Steuerbescheinigung nicht eingereicht wird. Wenn der Steuerpflichtige einen Antrag gemäß § 32d Absatz 4 oder Absatz 6 EStG (Abgeltungsteuer) stellt, genügt es ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2017 für die Anrechnung, wenn die Bescheinigung auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt wird.

Falls ein Steuerabzug auf Kapitalerträge vorgenommen wurde, ist dem Gläubiger der Kapitalerträge auf sein Ersuchen eine Bescheinigung nach amtlich vorgegebener Vorlage auszustellen. Inzwischen können Steuerbescheinigungen auch auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Diese wird der Anleger in der Regel benötigen, um zu überprüfen, ob eine Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt gegeben ist bzw. ob Veranlagungswahlrechte ausgeübt werden sollten. Oftmals sind die Kapitalerträge auch für nicht-steuerliche Zwecke relevant.

II. Verpflichtung zur Ausstellung

Im Prinzip muss die Steuerbescheinigung vom Schuldner der Kapitalerträge (beispielsweise die ausschüttende Gesellschaft, eine Lebensversicherungsgesellschaft) oder der inländischen Zahlstelle (Kreditinstitut/Finanzdienstleistungsinstitut) ausgestellt werden. Steuerbescheinigungen sind nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht obligatorisch, sondern werden nur auf Verlangen ausgestellt.

Sofern Kapitalerträge für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut ausgezahlt werden, hat anstelle des Schuldners das Kreditinstitut oder das Finanzdienstleistungsinstitut die Bescheinigung zu erteilen. Diese Vorschrift ist seit der Umstellung des Steuerabzugs im Jahr 2012 nicht mehr für Dividenden aus börsennotierten inländischen Aktien gültig.

Die Pflicht zur Ausstellung besteht unabhängig davon, ob ein Steuerabzug tatsächlich vorgenommen wurde. Das bedeutet, dass (auf Antrag) auch dann eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden muss, wenn aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) kein Abzug vorgenommen wurde.

Die Bescheinigung muss nicht unterzeichnet sein, falls sie in einem automatisierten Verfahren gedruckt wurde und der Aussteller eindeutig identifizierbar ist.

Die Steuerbescheinigung kann dem Steuerpflichtigen in digitaler Form ausgehändigt werden (z. B. Steuerbescheinigungen können prinzipiell elektronisch übermittelt werden).

III. Kapitalerträge ab dem Jahr 2009

1. Allgemeines

Für Kapitalerträge, welche nach dem dem Steuerpflichtigen zugehen, gelten die im Zuge der Abgeltungsteuer eingeführten Regelungen zum Steuerabzug. Wegen der weitreichenden Neuregelungen und Erweiterungen ergaben sich auch Auswirkungen auf die Steuerbescheinigungen.

Hinsichtlich der Ausstellung von Steuerbescheinigungen hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in der Vergangenheit durch diverse BMF-Schreiben geäußert, in denen auch die amtlichen Muster der Steuerbescheinigungen veröffentlicht wurden. Die letzte vollständige Version des Schreibens vom wurde zusammen mit den neuen Bescheinigungsmustern publiziert, welche für Kapitalerträge anzuwenden sind, die nach dem dem Steuerpflichtigen zugehen. Für bis dahin zufließende Kapitalerträge gelten die bisherigen Bescheinigungsmuster weiterhin.

  • Von diesen Mustern darf hinsichtlich Inhalt, Struktur und Reihenfolge der Angaben nicht abgewichen werden.

  • Sollten Zeilen nicht auszufüllen sein, da bestimmte Sachverhalte nicht vorliegen, können diese Zeilen auch entfallen.

  • Die Bescheinigungen können zusätzliche Angaben beinhalten, sofern diese optisch vom Vordruckmuster abgegrenzt sind.