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Fahren mit einem stillgelegten Kfz: Was ist zulässig?

Die Fahrt zur Zulassungsbehörde: Ist diese überhaupt gestattet?

Autobewegung ohne Zulassung: Was ist im Rahmen des Erlaubten?

Unter bestimmten Gegebenheiten dürfen Sie ein Kraftfahrzeug ohne aktuelle Zulassung führen (§ 10, Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung).

Betrieb mit älteren Kennzeichen

Falls Sie noch über alte, nicht gestempelte Nummernschilder verfügen, dürfen Sie diese für Fahrten mit einem außer Betrieb gesetzten oder stillgelegten Gebrauchtwagen verwenden:

  • Die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug zuzulassen oder abzumelden.
  • Die Fahrt zur Abnahme der Hauptuntersuchung.
  • Die Fahrt zur Werkstatt (für Reparaturen, die zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung notwendig sind).

Erforderliche Voraussetzungen:

  • Die ursprüngliche Kennzeichenkombination ist noch verfügbar und wurde nicht neu zugewiesen.
  • Das Fahrzeug besitzt eine gültige Hauptuntersuchung (ausgenommen bei Fahrten zur Hauptuntersuchung und zum Werkstattbesuch).
  • Ein gültiger Versicherungsschutz muss nachgewiesen werden (durch eine eVB-Nummer mit dem Zusatz „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO.').
  • Die Fahrt muss direkt zur Zulassungsbehörde erfolgen.
  • Die Anfahrt ist ausschließlich innerhalb Ihres zuständigen oder eines benachbarten Zulassungsbezirks erlaubt.

Bewegung mit neuen Kennzeichen

Es ist möglich, vorab neue Nummernschilder von der Zulassungsstelle genehmigen zu lassen und diese sodann prägen zu lassen.

Mit diesen neu hergestellten Kennzeichen ist eine Fahrt ebenfalls gestattet - selbst wenn sie noch nicht mit dem Siegel versehen sind.

Ein nützlicher Ratschlag für fabrikneue Fahrzeuge:

Diese Option eignet sich hervorragend für Neufahrzeuge. Sie ermöglicht es Ihnen, direkt vom Autohaus zur Zulassungsbehörde zu gelangen, den Pkw anzumelden und die Kennzeichen abstempeln zu lassen.

Fahrten mit Saisonkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen stellen eine weitere praktikable Option für die Fahrt zur Zulassungsstelle dar.

Mit diesen Kennzeichen, die eine Gültigkeit von fünf Tagen haben, dürfen Sie das Fahrzeug sogar aus größerer Entfernung zu Ihrem Wohnort überführen (vergleiche hierzu die Kosten für Überführungsfahrzeuge von Kraftfahrzeugen) und dort anmelden.