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Personalausweisbeantragung Wien

Herzlich willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen

Aktuelle Informationen aus der Passbehörde


Die Passbehörde ist in das neue Gebäude der Botschaft umgezogen. Die Passbehörde der Rechts- und Konsularabteilung befindet sich jetzt in der Metternichgasse 3, 1030 Wien (Eingang: Jaurèsgasse).


Die telefonische Sprechzeit der Passbehörde findet ab sofort montags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr statt.



Die Live-Bilderfassung/das digitale Passbild wurde in den Auslandsvertretungen noch nicht eingeführt.

Daher bringen Sie bitte weiterhin ausgedruckte aktuelle biometrische Passbilder mit.


Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um der stetig wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Sollte Ihr Antrag nicht dringend sein, bitten wir Sie, die kurzfristig verfügbaren Termine Antragstellern zu überlassen, die zügiger ein Ausweisdokument benötigen.

Falls Sie einen gültigen Reisepass besitzen, besteht keine Pflicht, zusätzlich einen Personalausweis zu beantragen/besitzen. Der Reisepass ist als Ausweisdokument ausreichend.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zur Passstelle! Ihr Anliegen kann ohne Termin nicht bearbeitet werden, und Sie erhalten keinen Zutritt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Allgemeines

Benötigen Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis? Hier erfahren Sie, wie Sie neue Ausweisdokumente beantragen und welche Dokumente dafür benötigt werden. Lesen Sie alle Informationen sorgfältig durch und beachten Sie auch die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Informationen

Die Passstelle der Rechts- und Konsularabteilung befindet sich in der Metternichgasse 3, 1030 Wien (Eingang: Jaurèsgasse).

Antragsunterlagen

Bringen Sie bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mit, die Originale erhalten Sie zurück:

  • Vollständig ausgefülltesAntragsformular
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (bisher keine Live-Bilderfassung, bitte bringen Sie das Passfoto ausgedruckt mit). Informationen zu den Anforderungen an biometrische Passfotos finden Sie hier
  • bisheriger Reisepass/ vorläufiger Reisepass/ Personalausweis; bitte legen Sie alle vorhandenen Ausweisdokumente bei der Beantragung vor.
  • Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Bei Diebstahl des Dokuments ist eine polizeiliche Diebstahlsanzeige, bei Verlust eine behördliche Verlustanzeige (Magistratisches Bezirksamt/Zentraler Fundservice) vorzulegen
  • Aktuelle österreichische Meldebescheinigung, falls Sie seit dem letzten Antrag umgezogen sind und eine Kopie
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, sofern im aktuellen Ausweisdokument ein deutscher Wohnort eingetragen ist und eine Kopie
  • Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie

Folgende Unterlagen sind vorzulegen, falls dies im Einzelfall auf Sie zutrifft:

  • Ggf. Nachweis über Namensänderung (z. B. bei Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Scheidung, Einbenennung o.ä.) und eine Kopie
  • Ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung § 15 BVFG o.ä.) und eine Kopie
  • Ggf. ausländisches Ausweisdokument als Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit und eine Kopie der Datenseite
  • Ggf. Promotionsurkunde aus der der Name, das Geburtsdatum sowie Promotionsthema hervorgehen, sofern erstmals Eintragung gewünscht. Hinweis: Die österreichischen Titel „Dr. med. univ.' und „Dr. med. dent' sind nicht eintragungsfähig

Bitte beachten Sie:
Fremdsprachige Urkunden, die nicht in englischer oder französischer Sprache erstellt sind, müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde.

Bei ausländischen Urkunden kann im Einzelfall die Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation notwendig sein.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sein.

Das Ausweisdokument wird erst bei der Bundesdruckerei bestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Merkblatt Reisepass und Personalausweis

Vor der Erstausstellung eines Ausweisdokuments für Minderjährige ist ggf. die Abgabe einer Namenserklärung/Geburtsanzeige erforderlich.

Bei jeder Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes und der Sorgeberechtigten erforderlich.

Allein ein Personalausweis kann von Minderjährigen ab Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden.

Falls nicht alle Sorgeberechtigten zum Termin erscheinen können, kann eine beglaubigte Zustimmungserklärung vorgelegt werden. Diese Zustimmungserklärung muss bei Antragstellung im Original zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Ausweisdokuments des betreffenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden (Zustimmungserklärung).

Bringen Sie bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mit, die Originale erhalten Sie wieder zurück:

  • Vollständig ausgefülltesAntragsformular
  • Ein aktuelles biometrischesPassfoto pro Antrag (bisher keine Live-Bilderfassung, bitte bringen Sie das Passfoto ausgedruckt mit). Informationen zu den Anforderungen an biometrische Passfotos finden Sie hier
  • bisheriger Reisepass/ vorläufiger Reisepass/ Personalausweis; bitte legen Sie alle vorhandenen Ausweisdokumente bei der Beantragung vor.
  • Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Bei Diebstahl des Dokuments ist eine polizeiliche Diebstahlsanzeige, bei Verlust eine behördliche Verlustanzeige (Magistratisches Bezirksamt/Zentraler Fundservice) vorzulegen
  • Aktuelle österreichische Meldebescheinigung, falls Sie seit dem letzten Antrag umgezogen sind und eine Kopie
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland, sofern im aktuellen Ausweisdokument ein deutscher Wohnort eingetragen ist und eine Kopie
  • Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie
  • Original Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung und Obsorgeerklärung (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie
  • Ausweisdokumente der Eltern / Sorgeberechtigten und eine Kopie

Die folgenden Unterlagen sind vorzulegen, sofern dies im Einzelfall für Sie zutrifft:

  • Ggf. Nachweis der Namensführung für den deutschen Rechtsbereich (Namensbescheinigung) (sofern das letzte Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich) und eine Kopie
  • Ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung § 15 BVFG) und eine Kopie
  • Ggf. ausländisches Ausweisdokument als Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit und eine Kopie der Datenseite
  • Ggf. beglaubigte Zustimmungserklärung, wenn ein Sorgeberechtigter bei der Passbeantragung nicht persönlich anwesend sein kann.
  • Bei alleinigem Sorgerecht oder bei Vormundschaft: gerichtliche Entscheidung bzgl. Sorgerecht; bei verwitwetem Elternteil: Sterbeurkunde des anderen Elternteils.

Bitte beachten Sie:
Fremdsprachige Urkunden, die nicht in englischer oder französischer Sprache verfasst sind, müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde.

Bei ausländischen Urkunden kann im Einzelfall die Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich sein.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.

Das Ausweisdokument wird erst bei der Bundesdruckerei bestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Merkblatt Reisepass und Personalausweis

Die Änderung Ihres Wohnsitzes im Reisepass und auf Ihrem Personalausweis erfolgt postalisch.

Aufgrund von eingeschränkten Terminkapazitäten ist es nicht möglich, Anträge für Wohnortänderungen vor Ort in der Botschaft anzunehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie auch, dass eine Änderung des Wohnortes im Reisepass und Personalausweis nicht obligatorisch ist.

Für die Wohnortänderung senden Sie uns bitte:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Aktuelle österreichische Meldebescheinigung
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (muss zwingend eingereicht werden, wenn ein deutscher Wohnsitz im Ausweisdokument eingetragen ist)
  • einen mit Ihrer deutlich lesbaren Adresse versehenen Rückumschlag, welchen Sie ausschließlich mit Briefmarken im Wert von 7,00 EUR frankieren (jede andere Form der Frankierung kann nicht verwendet werden).

Bitte senden Sie die Originalunterlagen mit jeweils einer Kopie an die folgende Adresse:

Deutsche Botschaft Wien

Passstelle

Postfach 60

1037 Wien

Die Übersendung der Dokumente auf dem Postweg erfolgt auf eigene Verantwortung und idealerweise per Einschreiben.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.

Merkblatt Reisepass und Personalausweis

Bearbeitungszeiten

Beachten Sie bitte, dass die Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden und es somit zu folgenden Bearbeitungszeiten kommt:

Biometrischer ReisepassDerzeit ca. 6-8 Wochen
Personalausweis4-6 Wochen
Express Reisepass2-4 Wochen
Vorläufiger Reisepassca. 1 Woche

Bei Antragstellung beim Honorarkonsul verlängert sich die Bearbeitungszeit um ungefähr 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Zahlungsart Botschaft: Kreditkarte (nur Master/VisaCard; die Karte muss physisch vorliegen. Der/die Karteninhaber/in muss anwesend sein, um den Belastungsbeleg zu unterschreiben) und Barzahlung

Zahlungsart Honorarkonsuln: Bankomatkarte und Barzahlung

Die Honorarkonsuln erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von 83,00 EUR, die zusätzlich zur Gebühr für die Ausweisdokumente zu entrichten ist.

Wohnsitz in Österreich und in Deutschland abgemeldetKein Wohnsitz in Österreich oder in Deutschland noch gemeldet
Reisepass ab 24 JahreEUR 101,00EUR 171,00
Reisepass unter 24 JahreEUR 68,50EUR 106,00
Zuschlag für Expressverfahren ReisepassEUR 32,00EUR 32,00
Zuschlag für 48-Seiten-PassEUR 22,00EUR 22,00
Personalausweis ab 24 JahreEUR 78,00EUR 91,00
Personalausweis unter 24 JahreEUR 63,80EUR 76,80
Vorläufiger ReisepassEUR 70,00EUR 96,00
WohnortänderungGebührenfreiGebührenfrei
Reiseausweis zur Rückkehr nach DeutschlandEUR 52,00EUR 52,00
Zusatzgebühr bei Antragstellung bei einem HonorarkonsulEUR 83,00EUR 83,00
Versand von AusweisdokumentenEUR 7,00EUR 7,00

Terminvereinbarung

Die Passstelle der deutschen Botschaft Wien ist mit einem erheblichen Antragsvolumen konfrontiert. Wir sind bemüht, allen Personen die gleiche Möglichkeit auf einen Termin zu gewähren, indem wir die Termine ausschließlich über unser Onlineportal vergeben und die Termine grundsätzlich dort zu buchen sind.

Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig und frühzeitig vor Ablauf Ihres Ausweisdokuments um einen Termin.

Die wichtigsten Informationen zur Terminbuchung im Überblick:

  • Neue Termine werden montags zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr freigeschaltet.
  • Die neu freigeschalteten Termine liegen ungefähr 2 bis 4 Monate in der Zukunft.
  • Der angezeigte Terminzeitraum ist nicht vollkommen ausgebucht, sondern Termine werden in diesem Zeitraum schrittweise weiter freigegeben.
  • Kurzfristige Termine werden mit einer Woche Vorlauf veröffentlicht. Diese Termine sind begrenzt und oft schnell ausgebucht.
  • Durch Stornierung oder Umbuchung einzelner Termine werden jedoch auch an anderen Tagen Termine verfügbar.
  • Pro Antragsteller muss ein Termin reserviert werden. In dem Termin kann für dieselbe Person sowohl ein Personalausweis als auch ein Reisepass beantragt werden.


Es empfiehlt sich, das Terminvergabesystem regelmäßig auf freie Termine zu prüfen.
Sollten keine Termine angezeigt werden, so sind alle buchbaren Termine zurzeit leider vergeben.

Falls Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, vergessen Sie bitte nicht, diesen zu stornieren, damit er wieder anderen Interessenten zur Verfügung steht.

Das Terminvergabesystem finden Sie unter: RK-Termin - Bereich auswählen

Die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments ist gegen Aufpreis auch über die Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg möglich, ebenfalls nur nach Terminvereinbarung: Unsere Honorarkonsuln - Auswärtiges Amt

Informationen

Wussten Sie schon, dass für viele Zwecke das Ausweisdokument innerhalb der EU bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit noch verwendet werden kann?

Gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 werden auch bis zu einem Jahr abgelaufene Ausweisdokumente (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis) für Reisen auf dem Landweg anerkannt.

Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen oder ein anderes Transportunternehmen nutzen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus nach deren Bestimmungen.

Sie können Ihre Ausweisdokumente auch bei einem Bürgeramt in Deutschland beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen triftigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt. Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, muss die Passbehörde eine Ermächtigungsanfrage an die Botschaft stellen. Bitte verweisen Sie die Passbehörde darauf, die Ermächtigung direkt bei der Botschaft anzufragen.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zur Passstelle! Ihr Anliegen kann ohne Termin nicht bearbeitet werden und Sie erhalten keinen Zutritt zur Passstelle.

Honorarkonsuln

Die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments ist gegen Aufpreis auch über die Büros der Honorarkonsuln in Bregenz (Dornbirn), Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg möglich, ebenfalls nur nach Terminvereinbarung: Unsere Honorarkonsuln - Auswärtiges Amt

Die Honorarkonsuln nehmen ebenfalls Personalausweisanträge entgegen.

FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitergehende Informationen finden Sie hier.