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Mathe Quali Mündliche Nachprüfung

Startseite                                    Qualifizierender Mittelschulabschluss

 

Quali - Allgemeine Informationen

 

Termine der Prüfungen

 

Siehe Mittelschulordnung (MSO)  (pdf) Paragraphen § 58 bis § 63

 

Die Teilnahme an diesem Abschluss ist freiwillig, sie ist möglich (nachdem die 9. Klasse abgeschlossen wurde)

Die Jahresfortgangsnoten in den Fächern, in denen geprüft wird - also die Zeugnisnoten des neunten Schuljahres - sind ein integraler Bestandteil der gesamten Bewertung. Diese Jahresnoten und die Ergebnisse aus der Abschlussprüfung erhalten die gleiche Bedeutung in der Endnote. Das bedeutet, dass die "halbe Gesamtnote" bereits feststeht, bevor die eigentlichen Prüfungen überhaupt beginnen.

Eine spezielle Regelung gilt für den berufsorientierenden Zweig. Hierbei fließen die Noten aus dem Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) sowie dem gewählten praktischen Fach (Soziales, Technik oder Wirtschaft) jeweils mit einfacher Gewichtung in die abschließende Gesamtnote ein. Die Projektprüfung selbst wird hingegen doppelt gewichtet.

 

Externe Bewerber: (gemäß § 63 MSO) Weiterführende Informationen hier:

Der Antrag muss spätestens bis zum 1. März bei der zuständigen Schule eingereicht werden!

Prüfungsfächer:

 

Gewichtungsfaktor
- Deutsch (schriftlich), die Aufgaben werden zentral vom Staatsministerium erstellt
 
2
- Mathematik (schriftlich), die Aufgaben werden zentral vom Staatsministerium erstellt
 
2
 

Ein Fach ist zur Auswahl aus folgenden Bereichen:

- Englisch (schriftlich, zentrale Aufgabenstellung durch das Staatsministerium; mündlich wird die Prüfung von der Schule durchgeführt)

- Physik, Chemie, Biologie (PCB) (schriftlich, die Prüfung wird von der Schule durchgeführt)

- Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde (GSE) (schriftlich, die Prüfung wird von der Schule durchgeführt)
 

 

2
- Projektarbeit: Zusätzliche Details finden Sie hier:

Arbeit-Wirtschaft-Technik (schriftlich durch die Schule als Projektprüfung)
Wahlpflichtfach im Bereich Berufsorientierung: Technik, Wirtschaft, Soziales - praktische und schriftliche/mündliche Prüfung durch die Schule

2
 

Ein weiteres Fach ist zur Wahl aus den Bereichen:

Religionslehre alternativ Ethik / Sport / Musik / Kunst / Informatik / Werken-Textiles Gestalten / Buchführung

(Dieses Fach wird voraussichtlich in diesem Jahr nicht angeboten)
 

1

Der Quali ist erfolgreich bestanden, wenn die Summe der erreichten Noten geteilt durch 9 kleiner oder gleich 3,0 ist.
Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden die Jahresfortgangsnoten nicht berücksichtigt.

 

Fächer (für Teilnehmer aus Haupt- und Mittelschulen):

Pflichtfächer:

Fachbezeichnung

JahresfortgangsnotePrüfungsnoteDauer der PrüfungErsteller der Aufgaben
Mathematik2-fache Gewichtung2-fache GewichtungTeil I Grundlagen       30 Minuten    

Teil II Aufgaben        70 Minuten

Kultusministerium (KM)
Deutsch2-fache Gewichtung2-fache GewichtungRechtschreibung        35 Minuten

Textanalyse                145 Minuten

Kultusministerium (KM)
AWT1-fache Gewichtung0

Seit dem Jahr 2012 wird anstelle der AWT-Prüfung eine Projektprüfung durchgeführt.

 

 Wahlfächer:

Fach

JahresfortgangsnotePrüfungsnotePrüfungsdauerAufgabenstellung durch
Englisch

oder

PCB

oder

GSE

2-fache Gewichtung2-fache Gewichtungmündlich, schriftlich   100 Minuten

 

schriftlich                   60 Minuten

 

schriftlich                  60 Minuten

Schule / KM

 

Schule (Stoff der 9. Klasse)

 

Schule (Stoff der 9. Klasse)

Technik

oder

Soziales

oder

Wirtschaft

 

 

1-fache Gewichtung

 

 

2-fache Gewichtung

 

 

Projektarbeit (Gruppenarbeit)

Bewertungsformular für die Projektprüfung

 

Schule

 

Schule

 

Schule

Sport

oder

Religion

oder

Kunst

oder

Informatik

 

 

 

1-fache Gewichtung

 

 

 

1-fache Gewichtung

praktisch, schriftlich   30 Minuten

 

schriftlich                  50 Minuten

 

praktisch                 150 Minuten

 

praktisch                120 Minuten

Schule

 

Schule

 

Schule

 

Schule

Übersicht Übersicht

 

Mündliche Prüfung:

Der Quali gilt als bestanden, wenn bis zu 55 Punkte erreicht wurden (Notendurchschnitt von 3,06).

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Quali-Rechner.

 

Bei 56 oder 57 Punkten (was einem Notendurchschnitt von 3,11 oder 3,17 entspricht)

ist eine mündliche Nachprüfung in Mathematik ODER Deutsch erforderlich. Die Note in dieser mündlichen Prüfung muss mindestens um zwei Klassen besser sein als die schriftliche Note im betreffenden Fach.

Beispiel:     Geschriebene Prüfungsnote für Mathematik:                 Note 6

                   Erforderliche Mindestnote in der mündlichen Mathematik-Prüfung:      Note 4

Hinweis: Sollte dies in einem Fach nicht gelingen, besteht die Möglichkeit, die Prüfung im anderen Fach nachzuholen.

                                    Weiterführende Informationen im Quali-Rechner.

 

Mit 58 oder 59 Punkten (entspricht einem Notendurchschnitt von 3,22 oder 3,28)

ist eine mündliche Prüfung sowohl in Mathematik ALS AUCH Deutsch abzulegen. In beiden mündlichen Prüfungen müssen die erzielten Noten jeweils zwei Notenstufen besser sein als die entsprechenden schriftlichen Prüfungsnoten.

Beispiel:

Geschriebene Prüfungsnote für Mathematik:               Note 5             Geschriebene Prüfungsnote für Deutsch:                   Note  4

Erforderliche Mindestnote in der mündlichen Mathematik-Prüfung:   Note 3            Erforderliche Mindestnote in der mündlichen Deutsch-Prüfung:         Note  2

Hinweis: Wenn diese Vorgaben bereits in einem Fach nicht erfüllt werden können, gilt der Quali als nicht bestanden.

                                    Informationen dazu finden Sie im Quali-Rechner.

 

Ab 60 Punkten oder mehr (was einem Notendurchschnitt von 3,33 oder höher entspricht)

ist der Quali in jedem Fall nicht erfolgreich absolviert.

                                    Siehe auch Quali-Rechner

Übersicht Übersicht

 

Erwerb des Quali in einzelnen Fächern - Gemäß MSO § 58 Absatz 4:

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich einer besonderen Leistungsüberprüfung ausschließlich in einem oder mehreren der folgenden Fächer zu unterziehen:

Englisch, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung sowie Werken/Textiles Gestalten

 Die Teilnahme an dieser Prüfung setzt die vorherige Belegung des jeweiligen Faches voraus.

 

Nicht bestandener Quali - Gemäß MSO § 61 Absatz 2:

Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der zusammenfassenden Bewertung den qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erlangen, werden die in den Prüfungsfächern erzielten Gesamtergebnisse in das Abschluss- oder Jahreszeugnis eingetragen, sofern diese Ergebnisse nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führen. In diesem Fall wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis folgendermaßen vermerkt:

„Das Kind hat sich im Fach/in den Fächern/im Bereich der Berufsorientierung ... einer besonderen Leistungsfeststellung unterzogen.'

 

Die im Rahmen der Projektprüfung erreichte Benotung kann in der Bemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses für den Bereich der Berufsorientierung wie folgt festgehalten werden:

„Die Schülerin/Der Schüler hat an einer Projektprüfung teilgenommen und folgende Note erzielt: _____.'

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Zeugnisbemerkung obliegt der oder dem Vorsitzenden der Feststellungskommission in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.

In den Fällen, die unter § 58 Absatz 4 fallen, werden die gemäß Absatz 1 erreichten Gesamtergebnisse unter Berücksichtigung von Absatz 2 in das Abschluss- oder Jahreszeugnis übernommen.

Die erreichte Gesamtnote wird in das Abschlusszeugnis aufgenommen, sofern dadurch die Jahresfortgangsnote keine nachteilige Veränderung erfährt.

 

Zeugnisbemerkung: "Im Fach / In den Fächern ... hat das Kind an einer besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen." Siehe § 61 (2) MSO

 

Hinweis: Bei der Berechnung der Gesamtnote wird die erste Nachkommastelle zugunsten des Schülers aufgerundet, wenn sie eine 5 ist. Die Jahresnote und die Prüfungsnote haben die gleiche Gewichtung.

Beispiel Kunst: Jahresnote 4, Prüfungsnote 3:        (4 + 3) geteilt durch 2 = 3,5      ergibt die Gesamtnote 3

Verweis: „Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung und Organisationshilfen zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2011', Seite 46

Übersicht Übersicht

 

Projektprüfung

Umfangreiche Informationen zur Durchführung der Projektprüfung

Kurze Beschreibung der Projektprüfung (pdf)

Detaillierte Darstellung der Projektprüfung (pdf)

Übersicht Übersicht

 

Quali-Zeugnis   Gemäß § 61 Absatz 1 MSO

Bei erfolgreichem Abschluss des Quali erhält der Schüler zusätzlich zum regulären Abschlusszeugnis ein eigenes Quali-Zeugnis.

Hier werden die Benotungen ebenfalls nach dem zuvor dargestellten Schema berechnet.

Beispiel Mathe: Jahresnote 4, Prüfungsnote 5:         (4 + 5) geteilt durch 2 = 4,5       ergibt die Gesamtnote 4 im Quali-Zeugnis

Verweis: „Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung und Organisationshilfen zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2011', Seite 46

Hinweis: Die einzelnen Gesamtnnoten der Fächer werden nicht zur Berechnung des abschließenden Notendurchschnitts herangezogen. Der Notenschnitt wird wie folgt ermittelt:     Siehe Quali-Rechner.

 

Nicht bestandener Quali - Abschlusszeugnis:   Gemäß § 61( 2 ) VSO

Bei Schülerinnen und Schülern, die auf Basis der aggregierten Bewertungsergebnisse den qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erzielen können, werden die in den einzelnen Prüfungsfächern erreichten Gesamtergebnisse in das Abschluss- oder Jahreszeugnis übernommen, solange dies nicht zu einer Verschlechterung der Jahresfortgangsnote führt; in diesem Fall wird die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Zeugnis wie folgt kenntlich gemacht:

„Im Fach / In den Fächern / Im Bereich der Berufsorientierung ... hat das Kind an einer speziellen Leistungsfeststellung teilgenommen.' 2 

Für die in Satz 1 genannten Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, die im Rahmen der Projektprüfung erzielte Note in der Zeugnisbemerkung des Abschluss- oder Jahreszeugnisses wie folgt zu vermerken:

„Die Schülerin/Der Schüler hat an einer Projektprüfung teilgenommen und folgende Benotung erreicht:____'. 3 

Die Entscheidung bezüglich der Aufnahme in die Zeugnisbemerkung wird von der oder dem Vorsitzenden der Feststellungskommission getroffen, in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.

Übersicht Übersicht