Jobcenter Wohnkostenzuschuss Höhe
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Mieten
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, trägt Ihr Jobcenter die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Welche Kosten akzeptabel sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Ihr Jobcenter beachtet, dass die Mietzahlungen und die Größe Ihrer Wohnstätte bestimmte Richtwerte nicht übersteigen.
Falls Ihre Wohnung nicht adäquat ist, sind Sie gehalten, die Ausgaben möglichst zu senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Bleibe umziehen oder einen Raum untervermieten.
Wichtig:Von Bedeutung: Unterzeichnen Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen garantieren, dass es die Kosten bewilligt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters frühzeitig beraten.
Karenzzeit
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs wird die Angemessenheit der Unterbringungskosten nicht geprüft (Karenzzeit). Monate ohne Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit.
Sofern in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen wurden, gilt jedoch Folgendes: Es werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Wohnkosten berücksichtigt.
Die Heizkosten fallen nicht unter die Karenzzeit und werden grundsätzlich lediglich in akzeptabler Höhe genehmigt.
Darlehen für eine Mietkaution
Unter bestimmten Umständen kann Ihnen Ihr Jobcenter ein Darlehen für Ihre Mietkaution bewilligen. Es ist essenziell, dass Sie den Kredit beim Jobcenter Ihres neuen Wohnortes beantragen. Sie haben allerdings keinen generellen Anspruch darauf.
Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung
Wenn Sie in Ihrem Eigenheim oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Nebenkosten.
Wichtig:Auch für Wohneigentum gilt: Die Unterbringungskosten und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein. Die Bestimmungen zur Karenzzeit sind auch bei Wohneigentum gültig.
Darüber hinaus besteht die Option, dass Ihr Jobcenter weitere Kosten begleicht, zum Beispiel…
- die Grundsteuer,
- die Wohngebäudeversicherung,
- Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermeidbar sind sowie
- angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.
Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, da dadurch Vermögen aufgebaut wird.
Ausziehen von Zuhause
Falls Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, trägt Ihr Jobcenter die (angemessenen) Kosten für eine eigene Bleibe nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
- Sie müssen für eine Weiterbildung oder eine Arbeitsaufnahme umziehen.
- Ein ähnlich gravierender Grund liegt vor.
Wichtig:Essentiell: Möchten Sie aus triftigen Gründen von zuhause ausziehen, müssen Sie diese Gründe nachweisen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten, bevor Sie von zuhause ausziehen.
Verlust oder drohender Verlust der Wohnung
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, falls Sie beispielsweise…
- Mietrückstände haben oder Ihre Miete bald nicht mehr bezahlen können
- Probleme mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter haben
- die Kündigung Ihrer Wohnung droht
Wir nennen Ihnen Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen, damit Sie entweder Ihre bisherige Wohnung behalten oder zügig eine neue Unterbringung finden können.
Obdachlosigkeit beenden
Selbst wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus schon verloren haben, sind wir für Sie da. Wir arbeiten in Ihrer Region mit zahlreichen Organisationen und anderen Behörden zusammen, die Ihnen behilflich sein können, wieder eine Unterkunft zu finden - schnell und unkompliziert. Kontaktieren Sie uns - wir stellen gerne den Kontakt für Sie her.
Tipp:Gut zu wissen: Unser Ziel ist es, Sie in allen schwierigen Lebenssituationen umfassend und dauerhaft zu unterstützen. Wie wir dabei vorgehen, können Sie auf unserer Seite Betreuung in schwierigen Lebenssituationen einsehen.
Ihr Jobcenter hilft bei Fragen weiter
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter, falls Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben.
Dienststelle finden
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Wohnen und Miete
Ihr Jobcenter berücksichtigt den monatlichen Abschlag für die Nebenkosten in Ihrem Bedarf für Unterkunft und Heizung. Nebenkosten umfassen beispielsweise Kosten für Wasser, Müllbeseitigung und Schornsteinfeger.
Bitte reichen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Betriebskostenabrechnung ein. Sollten Sie Betriebskosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel ebenfalls die Kosten - Heizkosten inbegriffen. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung akzeptabel sind. Nachforderungen werden nur in angemessener Höhe anerkannt.
Wichtig:Mitteilungspflicht: Sofern Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung erhalten, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Jobcenter mitzuteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im Folgemonat verrechnet. Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausgezahlt bekommen.
Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten wird normalerweise auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto Ihrer Bedarfsgemeinschaft überwiesen. Sie überweisen die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Beträge dann selbst an Ihren Vermieter und gegebenenfalls an andere Vertragspartner (zum Beispiel Gasversorger).
Es ist von Bedeutung, dass Sie das Geld ebenfalls für diesen Zweck verwenden. Ihr Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, beispielsweise, wenn Sie Mietschulden haben.
Die Stromkosten gehören nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Bürgergeld, das Ihnen Ihr Jobcenter monatlich überweist, beinhaltet ebenfalls Kosten für Strom (als Anteil des Regelbedarfs). Das bedeutet, dass Sie von diesem festen Satz auch Ihren Strom bezahlen müssen.
Wichtig:Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Nachzahlungen für Strom übernimmt.
Nein. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, steht Ihnen kein Wohngeld zu. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit eliminieren oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1. Juli 2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).
Wenn Sie erstmals in eine eigene Wohnung ziehen und keine Möbel und Haushaltsgeräte haben, kann Ihr Jobcenter Sie mit einer einmaligen Leistung unterstützen.
Sie können für die Erstausstattung Ihrer Wohnung entweder Geld (zum Beispiel einen Pauschalbetrag) oder Gutscheine erhalten.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Jobcenter, falls Sie durch die Geburt Ihres Kindes mehr Wohnraum benötigen oder Ihre Wohnung in anderer Weise nicht mehr zu Ihren veränderten Lebensumständen passt.
Wichtig:Unterzeichnen Sie den Mietvertrag erst, wenn Ihr Jobcenter zugesagt hat, dass es die Kosten dafür übernimmt.
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