Gutachter für Treppen
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Besonders im öffentlichen und geschäftlichen Sektor stellt der Gesetzgeber stringente Anforderungen an Treppenkonstruktionen, Umwehrungen und Schutzplanken. Diese Installationen müssen von höchster Sicherheit zeugen und dürfen im Falle eines Brandes keine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen. Spezialisierte Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen überprüfen akribisch die Einhaltung der aktuellen Vorschriften für Treppenbau.
Sie bieten Unterstützung bei der Konzeption, führen sorgfältige Sicherheitsüberprüfungen durch und stehen Klienten bei Unstimmigkeiten mit ausführenden Unternehmen zur Seite. Letzteres Szenario tritt typischerweise dann ein, wenn Treppen, Handläufe oder Brüstungen fehlerhaft montiert wurden.
Schwerpunkte im Überblick
Beratung, Sicherheitsüberprüfung und Unterstützung im Konfliktfall
Sachkundige Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen zeichnen sich durch eine fundierte Ausbildung sowie umfassende Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet aus. Sie sind bestens mit den geltenden Regelwerken für Treppen vertraut und leisten Planern, Handwerkern sowie Bauherren wertvolle Hilfe bei deren praktischer Umsetzung. Nicht selten werden diese Experten jedoch erst hinzugezogen, wenn die Situation bereits kritisch ist: Bei fehlerhafter Installation einer Treppe oder der Nichtbeachtung essenzieller Treppenbestimmungen unterstützen die Sachverständigen und Gutachter Klienten dabei, Korrekturarbeiten oder Schadenersatzzahlungen zu erwirken.
Fachgerechte Konzeption von Treppen und Geländern durch Sachverständige
Während die Anforderungen an Treppenkonstruktionen im privaten Bereich eher moderat sind, müssen Planer und spezialisierte Betriebe bei öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen. Dies reicht von der Auswahl des geeigneten Werkstoffs über eine sichere Installation bis hin zu Aspekten wie Stufenhöhe und Neigung - zahlreiche Fragen müssen hierbei beantwortet werden. Wer hier auf absolute Sicherheit bedacht ist und keine Treppenstandards verletzen möchte, sollte bereits in der Planungsphase einen Experten für Treppenbau hinzuziehen. Dieser Experte nutzt sein umfangreiches Wissen, um Planer, Konstrukteure, spezialisierte Betriebe oder Bauherren neutral zu beraten.
Sicherheitsprüfung von Treppen durch einen qualifizierten Gutachter
Bei der Verwendung innovativer Materialien wie Glas oder Carbon für Treppenstufen betreten viele Fachbetriebe Neuland. Dies ist oft ein Grund dafür, dass es nach der Fertigstellung wiederholt zu Schäden oder Unfällen kommt. Die Verhinderung solcher Vorkommnisse obliegt den Treppenbau-Gutachtern, welche vor der finalen Abnahme eine eingehende Sicherheitsprüfung durchführen. Sie kontrollieren dabei, ob sämtliche Komponenten den üblichen Belastungen standhalten und bestätigen die Qualität der Anlagen. Sollten sie Fehler oder Probleme feststellen, beispielsweise aufgrund einer unsachgemäßen Montage von Treppenstufen, präsentieren die Experten Lösungsvorschläge. Sie überwachen die Umsetzung und minimieren so bestmöglich das Risiko von Schäden oder Unfällen.
Unparteiische Unterstützung bei Fragen und Auseinandersetzungen
Sind Auftraggeber mit der Ausführung unzufrieden? Haben sie einen Mangel im Verdacht oder kam es zu einem Unfall aufgrund einer fehlerhaften Treppenmontage? In solchen Situationen stehen oft Aussagen gegen Aussagen. Sachkundige Gutachter für Treppenbau, Geländer und Brüstungen tragen dann dazu bei, eine Einigung zu erzielen. Idealerweise nehmen die Experten ihre Tätigkeit bereits vor einem gerichtlichen Verfahren auf, um Sachverhalte rasch zu klären und unnötige Kosten zu vermeiden. Sollte dies bereits nicht mehr möglich sein, erhalten Auftraggeber und Auftragnehmer unparteiische Unterstützung von einem Sachverständigen.
Aufklärung nach einem Unfall durch den Treppen-Experten
Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen werden auch nach eingetretenen Unfällen regelmäßig herangezogen. Typische Beispiele sind Abstürze oder Brände, die hohe Folgekosten nach sich ziehen. Wenn die Experten dabei feststellen, dass Firmen Treppenanlagen, Geländer sowie Brüstungen fehlerhaft geplant und/oder mangelhaft montiert haben, identifizieren sie die Verantwortlichen. Dies geschieht häufig im Rahmen gerichtlicher Verfahren, bei denen es um Schadensersatz- und Nachbesserungsansprüche geht.
Die wichtigsten Normen und Vorschriften für Treppen im Überblick
Während Planer im privaten Sektor einen erheblichen kreativen Spielraum besitzen, gelten im gewerblichen und öffentlichen Bereich diverse Normen und Vorschriften für Treppen. Die nachfolgende Übersicht präsentiert die wesentlichen:
- DIN 18065 „Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße'
- DIN 18069 „Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessung und Ausführung'
- DIN 18332 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Naturwerksteinarbeiten
- Bautechnische Information Naturwerkstein (BTI) 1.3 „Massivstufen und Treppenbeläge, außen'
- VOB C, DIN 18334 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten'
- Musterbauordnung (MBO) respektive die Landesbauordnungen der Bundesländer
- Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) für den jeweiligen Anwendungsbereich
- Richtlinie des Bundesverbandes Treppen- und Geländerbau e.V. (BVGT)
- Regelwerk Holztreppenbau vom Deutschen HolzTreppen Institut e.V. (DHTI)
Die Treppen-Normen und -Vorschriften repräsentieren die etablierten technischen Standards. Sie beinhalten Mindestanforderungen an Dimensionen sowie Materialien und tragen dazu bei, Unfälle oder Beschädigungen zu verhindern.
Essenzielle Grundsätze für die fachgerechte Errichtung von Treppenanlagen
Unabhängig von der Art des Gebäudes ist bei der Installation von Treppen die Einhaltung der aktuell gültigen Vorschriften unerlässlich. Sachverständige und Gutachter empfehlen hierbei die Beachtung folgender Prinzipien:
- Die Höhe der Stufen sollte maximal 19 Zentimeter betragen
- Trittflächen sollten eine Mindesttiefe von 26 Zentimetern aufweisen
- die lichte Durchgangshöhe wird mit 2,00 Metern angesetzt
- die Treppen-Norm DIN 18065 ist maßgeblich zu beachten
Bei der Errichtung von Natursteintreppen im Innen- oder Außenbereich sind zusätzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Diese betreffen die Auswahl geeigneter Gesteinsarten, die Oberflächenbeschaffenheit sowie die Entwässerung von Stufen im Außenbereich.
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Konflikte: In diesen Fällen leisten Treppen-Sachverständige Hilfe
Knarrende Stufen, Geräuschentwicklung in angrenzenden Wohneinheiten oder schwere Verletzungen infolge von Stürzen auf rutschigen Treppenanlagen - bei der Planung und Errichtung sind mannigfaltige Mängel denkbar. Die nachfolgende Zusammenstellung beleuchtet häufig auftretende Probleme und gibt Ratschläge, auf welche Aspekte Auftraggeber bei der Ausführung besonderes Augenmerk legen sollten.
- Fehlerhafte Montage der neuen Treppe: Konstruktive Ausführungsfehler sind oft der Anlass, weshalb Klienten einen Gutachter um Expertise ersuchen. Der Spezialist untersucht sowohl Innen- als auch Außentreppen und prüft die Konformität mit allen Treppenbestimmungen. Häufig decken die Experten dabei Mängel wie unkorrekte oder fehlende Neigungswinkel (bei Außentreppen) sowie zu kurze oder zu hohe Stufen auf. Da eine nachträgliche Modifikation bestehender Treppenkonstruktionen oft nicht ohne Weiteres möglich ist, resultiert hieraus häufig eine Neuinstallation.
- Knarren der Holztreppe beim Begehen: Knarzende Stufen stellen ein typisches Problem bei Holztreppen dar. Ursachen hierfür identifizieren Gutachter unter anderem in der Beschichtung, an Reibungsflächen, in der Befestigung oder in der Materialstärke. Handelt es sich tatsächlich um einen Mangel infolge der Nichteinhaltung geltender Treppenvorschriften, sind Renovierungs- oder Ausbesserungsarbeiten erforderlich. In manchen Fällen erhalten Geschädigte jedoch auch eine finanzielle Entschädigung.
- Durchbiegende oder lose Treppenstufen: Eine Durchbiegung der Treppenstufen ist oft auf eine unsachgemäße Befestigung, die Verwendung ungeeigneten Materials oder eine unzureichende Materialstärke zurückzuführen. Sachkundige Gutachter überprüfen dies und weisen die Mängel gegenüber Planern oder ausführenden Unternehmen nach. Gleiches gilt auch, wenn Stufen im Außenbereich locker sind, nicht bündig abschließen oder Treppenstufen wackeln.
- Inkonsistente Stufenhöhen: Uneinheitliche Stufenhöhen machen die Treppenanlage zu einer Unfallquelle. Bereits bei geringen Abweichungen von weniger als einem Zentimeter besteht Stolpergefahr. Passanten könnten stürzen und sich verletzen. Spezialisierte Treppenbauer sind mit diesem Problem vertraut und begegnen solchen Mängeln wiederholt. Abhilfe schafft hierbei in der Regel nur ein kompletter Austausch der Treppe.
- Uneinheitliche oder fehlerhafte Abstandsfugen: Viele Innentreppen verfügen über dekorative Abstandsfugen zur Wand, welche in der Praxis gleichmäßig und vor allem nicht übermäßig breit sein sollten. Während unterschiedliche Abstände primär einen optischen Makel darstellen, bergen zu große Fugen ein Verletzungsrisiko.
- Verwendung abweichender Materialien gegenüber der Beauftragung: Natursteine ähneln sich optisch oft stark, weisen jedoch gänzlich unterschiedliche technische Eigenschaften auf. Manche Anbieter nutzen dies aus, um höhere Preise für minderwertige Produkte zu verlangen. Gutachter vergleichen in solchen Fällen die Materialien und prüfen, ob auf kostengünstigere Alternativen ausgewichen wurde. Dies ist typisch bei hochwertigen Natursteinen wie Marmor.
- Gerissene und gebrochene Treppenstufen: Treppenanlagen im Außenbereich sind auf eine Nutzungsdauer von über dreißig Jahren ausgelegt. Treten bereits deutlich früher Beschädigungen wie Risse oder Brüche auf, kann dies auf einen Mangel hindeuten. Treppen-Gutachter untersuchen dies und achten dabei insbesondere auf die Abdichtung. Denn eindringendes Wasser dehnt sich bei winterlichen Frostperioden aus und kann dabei Materialien beschädigen.
- Überhöhte Kosten für die Treppensanierung: Bei einer zu sanierenden Treppenanlage, die zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, tragen alle Miteigentümer die Aufwendungen. Befürchten einige Eigentümer überhöhte Kosten, können sie Klage einreichen. Gutachter vermessen die Anlage dann präzise. Sie entwickeln verschiedene Sanierungskonzepte, holen Angebote ein und stellen die unterschiedlichen Lösungsansätze gegenüber. Unter Berücksichtigung der Langlebigkeit lässt sich dann fundiert beurteilen, ob die Sanierung gerechtfertigt oder tatsächlich übermäßig teuer war.
- Haftpflichtschaden durch einen Lieferanten: Verursachen Lieferanten oder Zusteller Schäden an einer Treppe, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Um unberechtigte Zahlungen zu verhindern, beauftragen diese oft einen Gutachter zur Untersuchung der Anlage. Der Sachverständige erfasst den Schaden, prüft den Hergang und belegt die Plausibilität des Vorfalls.
- Ausrutschen auf der Treppe mit Verletzungsfolgen: Vor Gericht kommt es wiederholt zu Verhandlungen über Schmerzensgeld, weil Passanten auf Treppenstufen ausgerutscht sind. Ursächlich hierfür sind beispielsweise unpassende Materialien, Oberflächen mit unzureichender Rutschfestigkeit, ungünstige Trittflächenneigungen sowie das Fehlen von Handläufen und Überdachungen. Kommt es zu einem Unfall, prüfen Sachverständige die Einhaltung aktueller Treppen-Normen. Sie nehmen Aufmaß von den Anlagen und erstellen ein Gutachten, welches Gerichten bei der Urteilsfindung behilflich ist.
Die Übersicht verdeutlicht, dass bei der Errichtung von Treppen im Innen- und Außenbereich diverse Fehler auftreten können. Wer Mängel vermutet und keine Einigung mit dem Auftragnehmer erzielt, kann sich an einen sachkundigen Gutachter wenden. Dieser klärt über die aktuell gültigen Treppenbestimmungen auf und prüft, inwieweit die Anforderungen wichtiger Normen erfüllt wurden.
Kosten für die Expertise von Sachverständigen für Treppen, Geländer und Brüstungen
Eine pauschale Aussage über die Honorare sachkundiger Treppenbauer ist nicht möglich. Die Preise für Überprüfungen, Stellungnahmen und Gutachten richten sich stets nach dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Mit einem Stundensatz von etwa 95 bis 105 Euro (Richtwert gemäß Sachverständigengebührenordnung, JVEG) lassen sich die potenziellen Kosten grob abschätzen. Eine präzise Kostenauskunft ist jedoch nur auf Basis eines individuellen Angebots möglich.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sachverständigen für Treppenbau
Was genau ist ein Sachverständiger für Treppen, Geländer und Brüstungen?
Sachverständige sind Experten, die über Kenntnisse der geltenden Treppen-Normen und -Vorschriften verfügen und wissen, wie diese in der Praxis anzuwenden sind. Dieses Fachwissen setzen die Spezialisten ein, um Planer, Fachbetriebe oder Bauherren beratend zu unterstützen. Sie führen Sicherheitsüberprüfungen durch und leisten neutrale Hilfe bei Unstimmigkeiten wegen festgestellter Mängel an Treppen.
Wann werden Gutachter hinzugezogen und welche Art von Unterstützung bieten sie?
Sachkundige Gutachter für Treppen, Geländer und Brüstungen werden sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase eingesetzt, um Baufehler und Mängel von vornherein zu verhindern. Klienten beauftragen die Experten jedoch auch dann, wenn die Probleme bereits aufgetreten sind. Ob eine Treppe knarrt, sich Stufen durchbiegen oder Reparaturen als übermäßig teuer erscheinen - die Fachleute bewerten die Sachlage objektiv. Sie weisen Mängel sowie Verantwortlichkeiten nach und unterstützen Klienten dabei, Nachbesserungsarbeiten zu erzielen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Welche Kosten sind für einen Treppenbau-Sachverständigen üblich?
Übliche Honorarsätze liegen zwischen 95 und 105 Euro pro Stunde. Die daraus resultierenden Gutachterkosten hängen in der Regel von individuellen Verträgen und dem Umfang der beauftragten Leistungen ab. Verlässliche Informationen hierzu können nur Angebote von Fachfirmen liefern.
Woran erkennt man einen qualifizierten Fachexperten?
Neben Erfahrungsberichten und persönlichen Empfehlungen ist die offizielle Anerkennung oder Zertifizierung das wichtigste Kennzeichen für qualifizierte Sachverständige für Treppen, Geländer und Brüstungen. Anerkennungen von Fachverbänden setzen ein hohes Maß an Fachkenntnis voraus. Die höchste Stufe der Qualifikation erreichen jedoch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die auch bei gerichtlichen Streitigkeiten eine wichtige Rolle spielen.
Autor: Marc Bode
Marc ist Geschäftsführer bei der Gutachter-Gesellschaft. Er ist ein IT-Experte und verfügt über umfassendes Wissen in allen digitalen und technischen Bereichen.