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Riester: Wer erhält die Kinderzulage?

Riester-Kinderzulage:
Deine Methode zur Sicherung des Beitrags

Die Riester-Rente ermöglicht es dir, deine eigene Altersabsicherung eigenverantwortlich zu gestalten. Für jedes deiner Kinder wird dir hierfür eine zusätzliche Beihilfe zuteil. Dank dieser speziellen Kinderzulage ist es erforderlich, einen geringeren Eigenanteil beiseite zu legen, damit die höchstmögliche staatliche Förderung erreicht werden kann.


Die wesentlichen Informationen auf einen Blick:

  • Der deutsche Staat gewährt dir als Erziehungsberechtigtem durch die Kinderzulage wertvolle Unterstützung beim Aufbau deines Riester-Guthabens.

  • Die vollständige Förderhöhe beläuft sich, abhängig vom Geburtsjahr deines Kindes, auf entweder 185 Euro oder 300 Euro per annum. Dieser Anspruch wird dir gewährt, sofern du jährlich den festgelegten Mindestbeitrag (vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, nach Abzug der zustehenden Zulagen) in deinen Riester-Vertrag einzahlst.

  • Bitte beachte, dass du im ersten Jahr nach dem Zustandekommen deines Vertrags stets deinen vollständigen Zulagenantrag inklusive Kinderbogen zurücksenden musst, damit wir die Beantragung der Kinderzulage in deinem Namen vornehmen können.


Vorteile der Riester-Vorsorge für Familien mit Kindern

Die private Altersvorsorge mittels Riester-Rente in Kombination mit Kindern - eine Investition, die sich ausnahmslos rentiert! Der deutsche Staat leistet dir nämlich über die Kinderzulage einen signifikanten Beitrag zum Aufbau deiner zukünftigen Riester-Absicherung. Eine ausschlaggebende Bedingung hierfür ist: Du führst jährlich mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des vorangegangenen Jahres in den Riester-Vertrag ein (nach Berücksichtigung der bereits gewährten Zulagen). Anschließend erhältst du die volle staatliche Unterstützung für deine persönliche Altersvorsorge. Ein zusätzlicher Vorteil: Abgesehen von den direkten Zulagen profitierst du von beachtlichen Steuervorteilen, da du deine gezahlten Aufwendungen bis zu einem maximalen Betrag von 2.100 Euro in der Anlage AV deiner jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben deklarieren kannst.

Was dir die Riester-Kinderzulage konkret bietet

Die exakte Höhe der Kinderzulage ist primär vom Geburtsjahr deiner Kinder abhängig: Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 das Licht der Welt erblickten, zahlt der Staat pro Kind einen jährlichen Förderbetrag von 300 Euro - wohingegen 185 Euro für jedes vor dem Jahr 2008 geborene Kind gewährt werden. Dies gilt ausnahmslos, sofern du selbst das Vier-Prozent-Ziel bezüglich deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des vorigen Jahres erfüllst. Vergleichbares trifft auf die sogenannte Grundzulage in Höhe von 175 Euro zu, mit welcher alle Riester-Sparerinnen und -Sparer gefördert werden. Informationen zu den berechtigten Berufsgruppen, den verfügbaren Riester-Produkten sowie weitere Einzelheiten zu den Zulagen haben wir in unserem detaillierten Artikel „Riester-Förderung' für dich zusammengetragen.

Ein Beispiel hierzu: Angenommen, du hast zwei Kinder, die nach 2008 zur Welt gekommen sind, und dein Bruttojahreseinkommen beträgt 40.000 Euro. Vier Prozent dieser Summe entsprächen 1.600 Euro. Von diesem Gesamtbetrag subtrahierst du die Kinderzulage in Höhe von 600 Euro (zwei mal 300 Euro) und die Grundzulage von 175 Euro.

Dein dann zu leistender Mindesteigenbeitrag belief sich somit auf 825 Euro pro Jahr oder 68,75 Euro im Monat. Ausschließlich diese Betragshöhe wäre von dir mindestens einzuzahlen, um die vollständige Förderung zu erhalten. Solltest du weniger als den kalkulierten Eigenbeitrag einzahlen, so reduzieren sich auch deine Zulagen entsprechend proportional.

Notwendiger Eigenbeitrag bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 40.000 Euro und zwei Kindern (geboren nach 2008)

Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen des vorherigen Jahres: 40.000 EURO

Mit zwei Nachkommen (geboren nach 2008)

Erforderlicher Eigenbeitrag von vier Prozent der 40.000 EURO

1.600 Euro

- Kinderzulage

- 600 Euro

- Basis-Zulage

- 175 Euro

= Dein Eigenanteil

825 Euro

Der Weg der staatlichen Fördermittel auf dein Riester-Konto

Um die Zuwendungen für deine staatlich unterstützte Altersvorsorge zu erhalten, ist es unerlässlich, diese jährlich für das zurückliegende Beitragsjahr bei der zentralen Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Eine wesentlich komfortablere Möglichkeit stellt dar: Du überreichst deinem Riester-Anbieter im Rahmen eines Dauerzulagenantrags eine entsprechende Vollmacht. Auf diese Art und Weise kümmert sich dieser bis zu deinem Widerruf um die gesamte Antragstellung. Die zustehenden Beträge werden dir anschließend automatisch auf dein Riester-Sparkonto überwiesen.

Wissenswertes Detail: Die Riester-Förderung für deine Kinder oder deinen Nachwuchs kannst du bis zu zwei Jahre im Nachhinein beantragen, sofern zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Dauerzulagenvollmacht erteilt worden ist.

Die Kinderzulage wird pro Kind nur einem einzigen Elternteil zugesprochen

Für jedes Kind kann grundsätzlich nur ein Elternteil die Kinderzulage beanspruchen. Solltest du mit deinem Partner oder deiner Partnerin verheiratet sein und ihr verfügt beide über einen Riester-Vertrag, so wird die Kinderzulage prinzipiell der Mutter zugeordnet. Im Zulagenantrag besteht jedoch die Option, festzulegen, dass der jeweils andere Elternteil die Förderung erhalten soll, wenn ihr euch diesbezüglich einvernehmlich abstimmt. Die Aufteilung ist für jedes Kind separat anpassbar - sodass beispielsweise die staatliche Unterstützung für ein Kind der Mutter und für ein weiteres Kind dem Vater zugeordnet werden kann. 

Bei unverheirateten Paaren ist die Regelung meist wie folgt: Die Kinderzulage geht an die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Eine nachträgliche Korrektur für bereits vergangene Beitragsjahre ist jedoch nicht umsetzbar.

Erforderliche Bedingungen für den Bezug der vollen Kinderzulage

  • Es muss mindestens ein Kind vorhanden sein.

  • Du bist persönlich zulagenberechtigt und verfügst über einen aktiven Riester-Vertrag.

  • Deine jährlichen Einzahlungen müssen mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem vorherigen Kalenderjahr betragen (nach Abzug sämtlicher Zulagen).

  • Die Einreichung des Antrags für das jeweilige Beitragsjahr hat fristgerecht und spätestens zwei Jahre retrospektiv zu erfolgen.

Die Zeitspanne des Anspruchs auf die Kinderzulage

Die Kinderzulage steht dir als Riester-Berechtigtem, sei es Sparerin oder Sparer, ab dem Zeitpunkt der Geburt deines Kindes beziehungsweise deiner Kinder zu. Der hierauf bestehende Anspruch erlischt im Regelfall dann, wenn auch die Kindergeldzahlung endet - dies fällt meistens mit der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres zusammen. Sollte dein Kind seine schulische oder akademische Ausbildung früher abschließen, so endet die Gewährung der Riester-Zulage dementsprechend eher.

Antworten auf die meistgestellten Fragen zur Kinderzulage

Der Anspruch auf Kinderzulage besteht grundsätzlich so lange, wie der Kindergeldanspruch für das betreffende Kind gegeben ist - gewöhnlich bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr. Schließt dein Kind seine Ausbildung oder ein Studium früher ab, endet auch der Anspruch auf die staatliche Förderung dementsprechend zeitiger.

Die Höhe der Kinderzulage hängt maßgeblich vom Geburtsjahr des Kindes ab. Für Kinder, die nach dem Jahr 2008 geboren wurden, stellt der Staat jährlich 300 Euro bereit - und 185 Euro Riester-Zulage für Kinder, deren Geburtsjahr vor 2008 liegt. Die Grundvoraussetzung für die vollständige Auszahlung der Zulage ist: Du entrichtest Riester-Beiträge von mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem vorherigen Jahr (abzüglich bereits gewährter Zulagen) in deinen Vertrag.

Alle Riester-Sparerinnen und -Sparer, die Kinder haben, können prinzipiell die Kinderzulage beanspruchen. Hierbei ist zu beachten: Wenn du mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des vorangegangenen Jahres (abzüglich der Zulagen) in deinen Riester-Vertrag einführst, wird dir die gesamte Zulage zugestanden. Solltest du weniger als den berechneten Mindestbeitrag einzahlen, verringert sich auch deine Zulage entsprechend. Pro Kind kann jedoch lediglich ein Elternteil die Zulage erhalten. Bei verheirateten Eltern, die beide einen Riester-Vertrag führen, wird die Kinderzulage in der Regel der Mutter zugeteilt. Diese Aufteilung lässt sich aber auch im Rahmen des Antrags ändern. Für unverheiratete Paare gilt generell: Die Förderung wird der Person zugesprochen, die auch das Kindergeld erhält.

Grundsätzlich gilt: Für jedes Kind darf lediglich ein Elternteil die Kinderzulage in Anspruch nehmen. Sind die Eltern miteinander verheiratet und besitzen beide einen eigenen Riester-Vertrag, so wird die Zulage der Mutter zugeteilt. Dies lässt sich jedoch ebenfalls im Antragsformular anpassen, sodass der jeweils andere die Förderung erhalten kann. Für jedes Kind kann ein individueller Antrag gestellt werden - somit ist es beispielsweise denkbar, dass für ein Kind der Vater und für ein weiteres Kind die Mutter die staatliche Zulage in Empfang nehmen kann.

Im Allgemeinen ist die Vergabe der staatlichen Förderung an die Auszahlung des Kindergeldes gekoppelt. Das bedeutet: Der Anspruch erlischt üblicherweise mit dem vollendeten fünfundzwanzigsten Geburtstag des Kindergeldberechtigten Kindes. Enden Ausbildung oder Studium vor diesem Zeitpunkt, erlischt auch der Anspruch auf die staatliche Förderung dementsprechend früher.