Kfz-Vollmacht für das Ausland
Nutzungsbefugnis für ein geliehenes Kraftfahrzeug
Für Autoreisen mit einem fremden Fahrzeug ins Ausland
Einem Einwohner Wiens wurde an der griechisch-türkischen Grenze die Einreise untersagt. Der dortige Grenzbeamte hatte mithilfe des Führerscheins sowie des Zulassungsscheins festgestellt, dass der Fahrer nicht der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeugs war. Dem Betroffenen aus Wien, welcher sich das Auto für eine Urlaubsreise von einem Freund geliehen hatte, blieb keine andere Möglichkeit, als umzukehren, um nicht als mutmaßlicher Dieb festgenommen zu werden.
24h-Notfall-Hilfe des ÖAMTC
Der betroffene Autofahrer kontaktierte in der Nacht den juristischen 24-Stunden-Notruf des ÖAMTC und ersuchte um Beistand. Der diensthabende Jurist riet ihm, sich unverzüglich per Telefax eine Vollmacht des Eigentümers zusammen mit einer Kopie von dessen Führerschein zur Glaubhaftmachung zukommen zu lassen.
Nutzungsbewilligung beim ÖAMTC
Sie erhalten die ÖAMTC Nutzungsbewilligung in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch, Kroatisch und Serbisch entweder hier als Download-Datei oder direkt in Ihrer ÖAMTC-Niederlassung.
Anspruchsberechtigte Personen
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Staat haben und ein Kennzeichen eines EU-Staates führen
Downloads
ÖAMTC Benützungsbewilligung - permission of useWeiterführende Informationen:
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