Finanzamt: Arbeitsmittelpauschale
Besonderheit: Mobiltelefon als Arbeitsinstrument
Bei technischen Arbeitsmitteln wie beispielsweise Laptops, Tablets oder Mobiltelefonen ist es erforderlich, den tatsächlichen Umfang der beruflichen Nutzung nachzuweisen. Nur der Anteil der Anschaffungskosten, der dem beruflichen Einsatz entspricht, kann steuerlich geltend gemacht werden. Konkret bedeutet das: Bei einer Nutzung von 70 Prozent für berufliche Zwecke können auch lediglich 70 Prozent der Kosten abgesetzt werden.
Um den Umfang der Nutzung von Mobiltelefon und Laptop zu belegen, kann ein detailliertes Nutzungsprotokoll oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin hilfreich sein. Sollte der exakte Umfang der beruflichen Nutzung nicht belegbar sein, ist eine Schätzung des Anteils möglich. Eine detaillierte Erläuterung anhand eines konkreten Beispiels finden Sie hier: Der Fiskus beteiligt sich am Laptop.
Sollten Sie Ihr privates Mobiltelefon auch für berufliche Telefonate nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für Telefonate über das Festnetztelefon sowie für Internetkosten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Telefonkosten und Internetkosten von der Steuer absetzen.
Besonderheit: Fachbücher als Arbeitsmittel
Wenn Sie beabsichtigen, Bücher oder Fachzeitschriften als Arbeitsmittel abzusetzen, ist es notwendig nachzuweisen, dass diese hauptsächlich aus beruflichen Gründen gelesen werden. Dies gelingt am einfachsten, wenn Ihre Berufsbezeichnung mit der angegebenen Lektüre übereinstimmt: Angenommen, Sie sind als Physiker tätig und möchten das Taschenbuch der Physik steuerlich absetzen. Es sollte zudem auf der Quittung der vollständige Name sowie Autor/in und Verlag vermerkt sein; eine pauschale Angabe wie „Fachbuch' ist nicht ausreichend. Detailliertere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Steuertipp: Fachliteratur steuerlich geltend machen.
Anschaffungen mit hohem Wert über mehrere Jahre verteilen (abschreiben)
Wenn ein Arbeitsmittel netto mehr als 800 Euro kostet, ist es erforderlich, die Ausgaben über einen längeren Zeitraum zu verteilen (abzuschreiben). Dies bedeutet, dass die Kosten des jeweiligen Gegenstands nicht vollständig in der aktuellen Steuererklärung berücksichtigt werden können. Stattdessen wird der Gesamtbetrag aufgeteilt, und die einzelnen Teilbeträge werden über mehrere Jahre geltend gemacht. Der Gesetzgeber legt für zahlreiche Arbeitsmittel präzise fest, über welchen Zeitraum sie steuerlich abgeschrieben werden müssen. Beispielsweise kann ein neuer Laptop im Jahr der Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel: Fiskus sponsert Laptop.
Ein Kopiergerät hingegen muss über einen Zeitraum von sieben Jahren abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass jährlich ein Siebtel des Anschaffungspreises in der Steuererklärung angegeben werden darf. Näheres dazu erfahren Sie in unserem Beitrag: Was bedeutet AfA, also Absetzung für Abnutzung?