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Audi BKK Versicherung

Leistungsübersicht der Audi BKK, Datenbasis vom 11.08.2025:

  • Vorsorge: Ausgedehnte Hautkrebsfrüherkennung:

    Untersuchungen unter gesetzlich vorgeschriebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Abmachung, im kompletten Versorgungsbereich, mehrmals vor dem 35. Lebensjahr
    Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgeschriebenem Alter von 35 Jahren:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ab 35 Jahren über die gesetzliche Frequenz hinaus:
    ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, jedoch nur regional, alle 12 Monate
    Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung - Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 50 Jahren:

    nein

  • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

    nein

  • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

    ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

    ja, bundesweit im gesamten Versorgungsgebiet

  • Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter dem Alter von 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

    nein

  • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannte hinaus:

    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Hilfsmittel: Ausgeweitete Kostenübernahme für Sehhilfen:

    nein

  • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

    ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Mutterschaft und Schwangerschaft: Ausgedehnter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

    ja, im Rahmen eines Globalbudgets. Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet

  • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

    Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
    Ohne Kind: nein

  • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

    ja, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

    ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

  • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

    ja, im gesamten Versorgungsgebiet