Audi BKK Versicherung
Leistungsübersicht der Audi BKK, Datenbasis vom 11.08.2025:
Vorsorge: Ausgedehnte Hautkrebsfrüherkennung:
Untersuchungen unter gesetzlich vorgeschriebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Abmachung, im kompletten Versorgungsbereich, mehrmals vor dem 35. Lebensjahr
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgeschriebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Frequenz hinaus:
ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, jedoch nur regional, alle 12 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung - Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 50 Jahren:
nein
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:
nein
Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, bundesweit im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter dem Alter von 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
nein
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannte hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Hilfsmittel: Ausgeweitete Kostenübernahme für Sehhilfen:
nein
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Ausgedehnter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets. Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: nein
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet