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Beihilfe zur Optimierung von Heizungsanlagen

Aktualisierte Informationen zur Unterstützung für Heizungs- und Gebäudemodernisierungen 2025

Zum Stichtag 2.4.2025: Durch eine außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro, veranlasst Ende März durch das Bundesfinanzministerium, wird gewährleistet, dass die gegenwärtigen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin zugänglich bleiben. Dies ermöglicht die Fortführung der Unterstützungsprogramme für Heizungs- und Sanierungsvorhaben über den Monat April des Jahres zweitausendfünfundzwanzig hinaus.

Stand 24.2.2025:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - welche finanzielle Hilfen für den Einbau moderner Heizungen sowie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen beinhaltet - soll selbst nach der Bundestagswahl und einem möglichen Regierungswechsel vorerst unverändert Bestand haben (analog zur bisherigen temporären Haushaltsführung). Gegenwärtig sind sämtliche Beihilfen und zinsgünstige Darlehen beantragbar; eine erteilte Zusage bietet dabei Verlässlichkeit, sofern die maßgeblichen Förderkriterien erfüllt werden. Ausschließlich ein Beschluss einer künftigen Bundesregierung vermag die finanzielle Unterstützung einzustellen oder deren Konditionen zu modifizieren.

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BEG EM - KfW-Förderung für Heizungsanlagen

Die finanzielle Unterstützung für Heizsysteme, die im KfW-Programm 458 verankert ist, bleibt weiterhin zugänglich; hierbei sind Beihilfen von dreißig bis siebzig Prozent der Investitionskosten für Systeme, die auf regenerativen Energien basieren, realisierbar. Eine Förderung erhalten unter anderem Wärmepumpen, mit Pellets oder Holz betriebene Heizsysteme, solarthermische Anlagen, für Wasserstoff geeignete Heizungen, Brennstoffzellenheizungen sowie Anschlüsse an Wärme- und Gebäudenetze. (Zu beachten ist, dass der Aufbau eines Gebäudenetzes gesondert beim BAFA zu beantragen ist.) Es ist zwingend, den Antrag für die Bezuschussung vor dem eigentlichen Austausch der Heizungsanlage einzureichen. Bei der Gewährung der Förderung werden förderwürdige Ausgaben bis zu einer Obergrenze von dreißigtausend Euro berücksichtigt.

--> Neuerung im Jahr 2025: Seit Beginn des Jahres zweitausendfünfundzwanzig ist für Antragsteller einer Beihilfe für die Installation einer Wärmepumpe die Voraussetzung geschaffen worden, dass diese mit einem zertifizierten Smart-Meter-Gateway verbunden werden kann. Dies ermöglicht die Erfassung relevanter energiewirtschaftlicher Messdaten und eine netzfreundliche Steuerung der Wärmepumpe. Ferner ist seit dem ersten Januar zweitausendfünfundzwanzig eine Regelung in Kraft, die besagt, dass eine erneute Antragstellung bei der KfW für dasselbe Vorhaben erst nach Ablauf von sechs Monaten nach einer vorherigen Ablehnung oder einem Verzicht auf eine Förderzusage erfolgen kann. Bei der Einreichung des neuen Antrags sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Förderbedingungen, inklusive der Vorschriften zum Beginn des Vorhabens, maßgebend. Die besagte Wartezeit findet ebenso Anwendung, wenn von der vorherigen BAFA-Heizungsförderung zur gegenwärtigen KfW-Heizungsförderung gewechselt wird.

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BEG EM - BAFA-Beihilfen für die Instandsetzung der Gebäudeaußenhaut, Anlagentechnik und die Optimierung der Heizsysteme
Beihilfen in Höhe von fünfzehn bis zwanzig Prozent können für spezifische Sanierungsvorhaben an der Gebäudehülle, etwa Dämmung, Fenster oder Haustüren, für die Modernisierung der Heizungsanlage sowie für technische Gebäudeausstattung wie Belüftungssysteme und Smart-Home-Lösungen, gewährt werden - die genaue Höhe hängt dabei vom Vorhandensein eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ab. Die Antragstellung für diese finanzielle Unterstützung muss obligatorisch vor dem Start der Sanierungsarbeiten erfolgen. Höchstens dreißigtausend Euro an förderwürdigen Ausgaben werden jährlich berücksichtigt; liegt ein Sanierungsfahrplan vor, steigt dieser Wert auf sechzigtausend Euro an.

Fordern Sie umgehend unsere umfassende Übersicht zu den aktuellen Förderungen für Heizungssysteme und sämtliche Modernisierungsmaßnahmen mit detaillierten Informationen an!

BEG EM - Zusatzdarlehen zur Unterstützung der Finanzierung von Modernisierungsprojekten
Das Förderprogramm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude 358/359" dient dazu, Immobilieneigentümern die Kostendeckung für ein neues Heizsystem und für Modernisierungen an der Gebäudeaußenhaut sowie der Haustechnik zu vereinfachen. Ein Förderdarlehen von bis zu einhundertzwanzigtausend Euro steht bereit, das ergänzend zu bereits bewilligten Zuschüssen der KfW (für Heizungsanlagen) und des BAFA (für Gebäudehülle und Anlagentechnik) eingesetzt werden darf.

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BEG EM - BAFA-Beihilfe zur Reduzierung von Emissionen bei der Heizungsoptimierung
Für Personen, die Schritte zur Verringerung der Emissionen von Biomasseheizungen unternehmen, besteht die Möglichkeit, beim BAFA eine Beihilfe zur Effizienzsteigerung ihrer Holzheizung zu beantragen. Als wesentliche Bedingung gilt hierbei eine Absenkung der Staubemissionen um wenigstens achtzig Prozent im Vergleich zum initialen Wert. Die pauschale Beihilfe zur Emissionsreduktion beläuft sich auf fünfzig Prozent.

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BEG WG - KfW-Unterstützung für die Umwandlung von Gebäuden in Effizienzhäuser
Innerhalb des Programms "Wohngebäude Kredit 261" werden von der KfW zinsbegünstigte Darlehen von höchstens einhundertfünfzigtausend Euro vergeben, wobei die exakte Summe vom nach der Sanierung erreichten Effizienzhaus-Standard abhängt. Ein zusätzlicher Tilgungsbonus steigert die Attraktivität dieser Darlehen für Förderzwecke maßgeblich.

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Jung kauft Alt (JkA) - Unterstützung für Familien beim Erwerb von Wohneigentum und der Effizienzhaussanierung von Bestandsimmobilien
Durch das Programm "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)" werden Familien attraktive Förderdarlehen für den Erwerb eines gebrauchten Gebäudes, dessen Energieeffizienzklasse F, G oder H (gemäß Energieausweis) beträgt, bereitgestellt. Das erworbene Objekt muss anschließend binnen vierundfünfzig Monaten auf den Mindeststandard eines Effizienzhauses 70 oder eines Effizienzhauses Denkmal EE modernisiert werden. Hierbei darf das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Haushalts bei einem Kind eine Obergrenze von neunzigtausend Euro, zuzüglich zehntausend Euro für jedes weitere Kind, nicht überschreiten. Abhängig von der Kinderzahl können zinsbegünstigte Darlehen in einem Umfang von einhunderttausend bis einhundertfünfzigtausend Euro gewährt werden.

--> Aktuelle Modifikationen im Jahr 2025: Mit sofortiger Wirkung ist nunmehr auch der kostenpflichtige Kauf einer bestehenden Immobilie von Verwandten zur Eigennutzung gestattet. Des Weiteren ist die Modernisierung zu einem "Effizienzhaus Denkmal EE" nunmehr bezuschussbar geworden. Zusätzlich kann die Eigennutzung für eine Dauer von höchstens zwei Jahren pausiert werden. Die erforderliche Mindestdauer der Eigennutzung von insgesamt mindestens fünf Jahren verlängert sich folglich um den Zeitraum, in dem das bezuschusste Wohneigentum nicht selbst bewohnt wurde.

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Barrierefreiheit - Beihilfen für seniorengerechte Umgestaltungen und einen verstärkten Einbruchschutz
Innerhalb des Programms "Altersgerecht Umbauen 159" können Immobilieneigentümer:innen Darlehen von maximal fünfzigtausend Euro für die schwellenlose Gestaltung ihres Eigenheims und des dazugehörigen Grundstücks oder für den Erwerb bereits barrierefrei modifizierten Wohnraums beanspruchen. Zudem werden in diesem Rahmen auch Vorkehrungen zur Erhöhung der Einbruchsicherheit finanziell unterstützt.

--> Aktuelle Änderung im Jahr 2025: Ab dem Beginn des Jahres zweitausendfünfundzwanzig sind keine direkten Beihilfen für Barrierefreiheit mehr erhältlich; das spezifische KfW-Programm 455-B, welches zuvor Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit förderte, ist somit nicht mehr abrufbar.

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Erläuterung zur Dauer der Förderprogramme im Jahr 2025
Wegen der gegenwärtigen vorläufigen Haushaltsplanung stehen den Ministerien vorerst fünfundvierzig Prozent der budgetierten Finanzmittel zur Verfügung. Fachexperten prognostizieren, dass diese Ressourcen für einen Zeitraum von sechs Monaten genügen werden. Sollte die Nachfrage jedoch sehr hoch ausfallen, könnten Unterbrechungen der Förderung oder Restriktionen innerhalb der Programme eintreten. Ergänzend zu den bundeseigenen Förderprogrammen existieren ebenfalls Unterstützungsprogramme der einzelnen Bundesländer.

Steuerliche Vorteile für Sanierungsvorhaben - Eine Option abseits der direkten Zuschüsse
Sollten Bauherren die Inanspruchnahme der Beihilfen von BAFA und KfW nicht wünschen, so besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen für energetische Sanierungsprojekte im Zeitraum von zweitausendzwanzig bis zweitausendneunundzwanzig steuerlich abzusetzen. Über einen Zeitraum von drei Jahren wird die Einkommensteuer proportional gemindert, wodurch bis zu zwanzig Prozent der Gesamtinvestitionen kompensiert werden können - dies setzt jedoch eine hinreichende Steuerlast voraus. Dabei sind identische technische Mindeststandards wie für die BEG-Förderung einzuhalten, und die sachgemäße Ausführung muss von einem zertifizierten Fachbetrieb bestätigt werden.

--> Eine essentielle Anmerkung: Immobilieneigentümer:innen haben die Wahl, ob sie die Beihilfe oder den Steuerbonus nutzen; eine Kumulierung für ein und dasselbe Vorhaben ist jedoch unzulässig! Da die Unterstützung für Heizungssysteme zumeist den Steuerbonus übersteigt, erweist sich diese Option bei der Installation eines neuen Heizgeräts oft nur dann als vorteilhaft, wenn die Beantragung der Förderung übersehen oder die Frist versäumt wurde.

Mit welchen Kosten muss ich für meine Sanierungsarbeiten im Jahr zweitausendfünfundzwanzig rechnen? An dieser Stelle steht Ihnen die Möglichkeit offen, unentgeltlich und ohne jede Verpflichtung verschiedene Vergleichsofferten einzuholen.

Ursprung der Informationen: energie-fachberater.de