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Verspätete Einreichung der Steuererklärung

  • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2024 endete am 31. Juli 2025. Für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026 der letztmögliche Termin.
  • Sollte die Frist verpasst werden, kann in begründeten Fällen eine Fristverlängerung beantragt oder eine unvollständige Erklärung eingereicht werden.
  • Auch wenn Sie die Frist überschritten haben: Kontaktieren Sie die VLH! Wir helfen Ihnen weiterhin bei Ihrer Steuererklärung, prüfen mögliche Optionen und übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Für zahlreiche Steuerpflichtige existiert ein höchst bedeutsamer Termin: Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Die Einkommensteuererklärung muss spätestens am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen.

Besonderheit: Wenn Sie die Steuererklärung 2024 von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verschiebt sich der neue Stichtag auf den 30. April 2026. Zusätzliche Informationen hierzu: Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?

Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung selbst erstellen und die Abgabefrist versäumen? Welche Konsequenzen drohen Ihnen und welche Kosten könnten auf Sie zukommen. All dies erklären wir Ihnen in unserem Video, oder danach ausführlich im Artikel:

Sie beabsichtigen, Ihre Steuererklärung später einzureichen? Eine Gesetzesänderung hat zur Folge, dass es seit 2019 deutlich schwieriger geworden ist, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Finanzbeamten und -beamtinnen gewähren die Fristverlängerung für die Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen, speziell dann, wenn der oder die Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe verpasst hat.

Wenn dies auf Sie zutrifft, müssen Sie unbedingt das Finanzamt schriftlich um eine Fristverlängerung ersuchen. Erteilt das Finanzamt eine Fristverlängerung, erhalten Sie einen neuen Termin zur Einreichung der Steuererklärung mitgeteilt - den Sie ebenfalls unbedingt einhalten sollten. 

Falls Sie sicher sind, dass Sie die Frist zur Einreichung der Steuererklärung nicht einhalten können, kann es sich lohnen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn lassen Sie die Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen, muss diese erst im darauffolgenden Jahr - sieben Monate später - beim Finanzamt vorliegen. Und das ganz ohne Fristverlängerung. 

Sie haben die Abgabefrist für die Steuererklärung - oder selbst die neue Frist nach Fristverlängerung - verpasst? Jetzt kann das Finanzamt einen sogenannten Verspätungszuschlag festlegen. Und das kann, dank der Gesetzesänderung, richtig teuer werden.

Allerdings: Wenn Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen können, drücken die Finanzbeamten und -beamtinnen in puncto Verspätungszuschlag in der Regel ein Auge zu. Denn das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Der Verspätungszuschlag liegt im Ermessen des Finanzamts.

Das gilt ebenso, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen. Auch hier liegt es im Ermessen des Finanzamts, ob nach der versäumten Abgabefrist ein Verspätungszuschlag anfällt, oder nicht. Mit einer Ausnahme: Reichen Sie die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Veranlagungszeitraums ein, wird in jedem Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Und das ganz automatisch und ohne Ausnahme.

Falls Sie sich fragen, was „nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes' bedeutet, können wir Ihnen mit einem Beispiel weiterhelfen: Die Steuererklärung 2024 bezieht sich auf alle Einkünfte und Ausgaben, die Sie vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hatten. Das ist der sogenannte Veranlagungszeitraum. Haben Sie die Steuererklärung 2024 nicht bis zum 1. Mai 2026 (verlängert aufgrund von Corona) eingereicht, wird automatisch der Verspätungszuschlag fällig.

Während die Beamten und Beamtinnen früher selbst festlegen konnten, wie hoch der Verspätungszuschlag ausfällt, ist er seit 2019 gesetzlich fixiert.

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.

Sie haben Ihre Steuererklärung (noch) nicht abgegeben oder sind unsicher, ob ein Zuschlag droht? Kein Problem: Unsere Beratungsstellenleiter/innen kennen sich bestens mit Fristen, Zuschlägen und Ausnahmen aus - und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie.

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Ein Beispiel: Thomas muss voraussichtlich 300 Euro Steuern nachzahlen. Er zögert daher die Einreichung seiner Steuererklärung immer weiter hinaus. Als er sich letztendlich dazu durchringt, ist es leider deutlich zu spät und es wird automatisch der Verspätungszuschlag fällig.

Da Thomas mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat zahlen muss, werden ihm für drei verspätete Monate insgesamt 75 Euro Verspätungszuschlag berechnet. Dadurch erhöht sich seine Steuernachzahlung von 300 Euro auf 375 Euro.

Der Verspätungszuschlag wird im Steuerbescheid automatisch zu einer Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.

Der Verspätungszuschlag steht in keinem Zusammenhang mit dem Säumniszuschlag. Den Verspätungszuschlag kann das Finanzamt, wie in diesem Artikel beschrieben, für eine verspätet eingereichte Steuererklärung verlangen. Der Säumniszuschlag hingegen wird fällig, wenn Sie Ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu spät begleichen, sprich wenn Sie zu spät zahlen. Ein weiterer Unterschied: Den Säumniszuschlag muss das Finanzamt zwingend verlangen, dieser ist fest im Gesetz verankert. Beim Verspätungszuschlag hat es hingegen Spielraum.

Das Finanzamt hat neben dem Verspätungszuschlag weitere Möglichkeiten, auf die es beispielsweise bei einer verspäteten Abgabe oder einer nicht eingereichten Steuererklärung zurückgreifen kann. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel Zwangsgeld und Ersatzzwanghaft im Steuerrecht - was ist das?

Die Steuerschätzung

Haben alle Drohungen seitens des Finanzamts nichts bewirkt und die Steuererklärung ist immer noch nicht eingereicht, folgt das letzte Mittel: Das Finanzamt schätzt Ihre Besteuerungsgrundlage und erlässt einen entsprechenden Steuerbescheid. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Was ist eine Steuerschätzung?

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