Studiengebühren als außergewöhnliche Aufwendungen geltend machen
Optimiere deine Steuerersparnis - welche Aufwendungen du steuerlich ansetzen darfst
Studiengebühren und Semesterbeiträge - inklusive Bearbeitungsgebühren und Zinsen für Bildungskredite
Gebühren für Prüfungen, Seminare und Lehrgänge - Aufwendungen für Examen, Zertifizierungen und Fortbildungen
Fahrt- und Reiseaufwendungen - beispielsweise Fahrkarten für die Bahn, Kraftstoffkosten oder Kilometerpauschale für die Anfahrt zur Universität, zu Seminaren oder zu Prüfungen
Kosten für Übernachtungen - Aufwendungen für Hotels oder Ferienwohnungen für Examen, Seminare oder obligatorische Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes
Verpflegungspauschale - steuerliche Anerkennung von Zusatzkosten für Verpflegung bei mehrtägigen Veranstaltungen
Fachbücher & Bücher - Studienbezogene Lehrwerke, Skripte, E-Books und digitale Fachzeitschriften
Arbeits- und Lernmittel - zum Beispiel Notebook, Tablet-PC, Drucker, Software oder Headset für Online-Veranstaltungen
Büro- und Schreibmaterialien - Kopierpapier, Stifte, Aktenordner, Notizbücher und weitere Materialien für das Studium
Wichtig: Inwieweit und in welchem Umfang du diese Ausgaben tatsächlich steuerlich geltend machen kannst, ist von deiner individuellen Steuersituation abhängig. Lasse dich daher idealerweise von einem Steuerberater oder vom Finanzamt beraten, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen.
So deklarierst du deine Studienkosten korrekt
Werbungskosten, Sonderausgaben oder Geschäftsausgaben?
Werbungskosten - Sofern du bereits eine Erstausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium absolviert hast, wird dein Studium als Zweitausbildung gewertet. In diesem Fall kannst du deine Studienkosten unbegrenzt als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Sonderausgaben - Handelt es sich um deine erste Ausbildung, so kannst du die Studienkosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Betriebsausgaben - Bist du selbstständig tätig, so kannst du die Ausgaben für dein Studium als Betriebsausgaben deklarieren. Der Vorteil hierbei: Diese reduzieren unmittelbar deinen Gewinn und somit deine Steuerlast.
Wann können Studienkosten nicht steuerlich abgesetzt werden?
Hobbystudium - Dein Studium sollte beruflich relevant sein. Ein reines Interessensstudium kann im Regelfall nicht steuerlich angesetzt werden.
Vom Arbeitgeber finanziertes Studium - Übernimmt dein Arbeitgeber die kompletten Studiengebühren, so kannst du diese nicht absetzen. Übernimmst du allerdings einen Teil der Aufwendungen selbst (wie zum Beispiel für Fachliteratur oder Reisekosten), so kannst du diesen Teil in deiner Steuererklärung deklarieren.
Hinweis: Solltest du unsicher sein, welche Regelung für dich zutrifft, so lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerfachmann oder eine Steuerfachfrau.