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Fahrzeugzulassung in Düsseldorf

Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf: Ist eine Terminabsprache notwendig?

Häufig gestellte Fragen: Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf

Welche Aufgaben obligen der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf?

In Düsseldorf ist die Behörde für Fahrzeugzulassungen - man kennt sie auch als Straßenverkehrsamt - für sämtliche Belange rund um die Kfz-Anmeldung verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere die Erst- oder erneute Zulassung sowie die Umschreibung eines Fahrzeugs. Des Weiteren führt diese Institution Änderungen in den Fahrzeugdokumenten durch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf individuelle Wunschkennzeichen zu beantragen.

Ist ein Besuch ohne Termin im Straßenverkehrsamt Düsseldorf möglich?

Nein, eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt in Düsseldorf ist üblicherweise ohne vorherige Terminvereinbarung nicht gestattet. Um eine Bearbeitung Ihres Anliegens sicherzustellen, ist es daher unerlässlich, im Voraus online einen Termin bei der Zulassungsstelle Düsseldorf zu reservieren.

Mit welchen Kosten ist die Zulassung eines Autos in Düsseldorf verbunden?

Für die erstmalige Zulassung eines Kraftfahrzeugs werden von der Zulassungsstelle in Düsseldorf mindestens Gebühren in Höhe von dreißig Euro und sechzig Cent erhoben.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Kennzeichen

Direkter Weg zur Adresse der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf

Zuständigkeiten des Straßenverkehrsamtes in Düsseldorf

Düsseldorf stellt die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen dar und nach Köln die zweitgrößte Metropole dieses Bundeslandes. Knapp sechshundertdreißigtausend Bewohner verweilen in dieser Großstadt, die zu den am dichtesten besiedelten Kommunen Deutschlands gehört. Eine hohe Bevölkerungszahl impliziert nicht selten eine entsprechend große Anzahl an Fahrzeugen, weshalb die Angestellten der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf zweifellos stark gefordert sind.

Wer sich in der Stadt Düsseldorf zur Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge begibt, kann dort unter anderem folgende Angelegenheiten klären:

  • Erstzulassung von Kraftfahrzeugen
  • Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen
  • Umschreibung von Kraftfahrzeugen
  • Stilllegung von Kraftfahrzeugen
  • Vergabe von Kennzeichen
  • Änderung der Fahrzeugdokumente
  • Auskünfte über Fahrzeughalter

Es ist jedoch nicht ratsam, sich unangekündigt auf den Weg zur Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf zu machen, da eine Bearbeitung der Anliegen ohne Terminabsprache in den meisten Fällen ausgeschlossen ist. Dies dient unter anderem der Vermeidung von erheblichen Wartezeiten. Die Terminvergabe bei der Zulassungsstelle Düsseldorf erfolgt über den digitalen Auftritt der Stadtverwaltung. Dabei ist es erforderlich, dass Sie im Vorfeld Ihre Anliegen sowie deren Umfang detailliert angeben, da nur so eine Einschätzung des benötigten Zeitrahmens erfolgen kann. Andere Dienstleistungen, die nicht im Rahmen der Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle Düsseldorf deklariert wurden, können nicht behandelt werden.

Interessanter Fakt! Dank der fortschreitenden Digitalisierung ist es nicht zwingend notwendig, die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf persönlich aufzusuchen. Denn mittels i-Kfz, dem internetbasierten Zulassungsverfahren, ist inzwischen die An- und Abmeldung von Fahrzeugen möglich.

Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge Düsseldorf: Anschrift und Fernsprechverbindung

Um eine optimale Nutzung Ihres Termins bei der Zulassungsstelle in Düsseldorf zu gewährleisten, sind einige Vorbereitungen vonnöten. Es ist empfehlenswert, die erforderlichen Dokumente sorgfältig zusammenzustellen und gegebenenfalls bereits Vorformulare auszufüllen. Stellen Sie zudem sicher, dass Sie pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen.

Der nachfolgenden Übersicht können Sie die geschäftlichen Zeiten der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf entnehmen:

  • Montag: 07:30 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr

Ist es Ihnen nicht möglich, die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Düsseldorf während dieser genannten Geschäftszeiten aufzusuchen? In einer solchen Situation besteht die Option, eine andere Person zu bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Damit diese Stellvertretung jedoch rechtlich Bestand hat, fordert die Zulassungsstelle in Düsseldorf hierfür eine schriftliche Erlaubnis. Ein entsprechendes Musterdokument finden Sie auf der Website der Stadt.

Anschrift:

Kfz-Zulassungsbehörde Düsseldorf
Höherweg 101
40233 Düsseldorf

Fernsprecher: 0211-8991

Telefax: 0211-8929-107

zulassungsstelle@duesseldorf.de

Internetpräsenz:duesseldorf.de

Über den Verfasser

Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein juristisches Studium an der Universität Bremen. Nach seinem erfolgreich abgeschlossenen Referendariat am Oberlandesgericht Celle erwarb er in Dublin den akademischen Grad eines Master of Laws (LL. M.). Seit dem Jahr zweitausendvierzehn ist er als zugelassener Rechtsanwalt tätig. Als Autor für bussgeldkatalog.org setzt er sich unter anderem mit Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide auseinander.

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