DAK Kostenerstattung für Schwimmkurse
Die DAK-Gesundheit
Zusätzliche Leistung, vollständig übernommen, wobei folgende Schutzimpfungen abgedeckt sind: gegen Meningokokken B, gemäß den Empfehlungen der STIKO, gegen Meningokokken ACWY, Influenza sowie gegen humane Papillomviren (HPV) 1. Diese erweiterte Deckung gewährt eine 100-prozentige Erstattung der genannten Impfungen.
Umfassende zusätzliche Erstattung, zu 100 Prozent, für Impfungen gegen Tollwut, Gelbfieber, Dengue-Fieber, Malariaprophylaxe, Typhus, Meningokokken B, Polio, Cholera, Meningokokken ACWY, FSME (durch Zeckenschutzimpfung), Hepatitis A, Japanische Enzephalitis und Hepatitis B, was eine vollständige Kostenübernahme sicherstellt.
Es gilt ausschließlich der gesetzlich vorgesehene Leistungsanspruch, ohne zusätzliche Vorteile.
Lediglich der satzungsmäßige Anspruch auf Leistungen ist vorgesehen, keine darüber hinausgehenden Vergünstigungen.
Es besteht keinerlei Anspruch auf Leistungen, weder regulär noch als Zusatzleistung.
Erweiterte Leistung, die zu 100 Prozent erstattet wird, jedoch limitiert auf einmal pro Kalenderjahr. Diese Zusatzleistung wird einmalig jährlich gewährt.
Eine verbesserte Leistung, deren Erstattung zu hundert Prozent erfolgt, jedoch ausschließlich im Rahmen der Sonderversorgungsprogramme zur Anwendung kommt.
Hierbei wird lediglich der obligatorische gesetzliche Anspruch auf Leistungen anerkannt, mehr nicht.
Eine zusätzliche Deckung, die zu 100 Prozent geleistet wird, mit einer Begrenzung von maximal 40 Euro alle zwei Kalenderjahre, gültig ab dem 17. Lebensjahr.
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung mit voller Kostendeckung (100%), begrenzt auf 60 Euro alle zwei Jahre, und sie ist ab dem 17. Lebensjahr gültig.
Der Anspruch auf Leistungen beschränkt sich strikt auf das gesetzliche Minimum, ohne zusätzliche Vorteile.
Die Leistung wird zu 100 Prozent übernommen, mit einem Maximalbetrag von 40 Euro für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren, wobei ab dem 40. Lebensjahr diese Erstattung für den Stuhltest gilt.
Nur der im Gesetz verankerte Leistungsanspruch ist hier wirksam, keinerlei zusätzliche Leistungen.
Die Kostenerstattung beträgt hundert Prozent, aber begrenzt auf 40 Euro alle zwei Kalenderjahre, mit der Bedingung, dass ab dem 40. Geburtstag die Leistung für den Stuhltest anwendbar ist.
Der Leistungsumfang beschränkt sich auf das gesetzlich vorgesehene Minimum, darüber hinaus gibt es keine Vorteile.
Es wird eine erweiterte Leistung angeboten, die zu 100 Prozent erstattet wird, mit einer Obergrenze von 120 Euro pro Zweijahreszeitraum.
1 Der Schutz gegen Meningokokken ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres empfohlen, während die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) bis zum Abschluss des 27. Lebensjahres kostenfrei zur Verfügung steht.
1 Die Empfehlung für die Meningokokken-Impfung gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, und die HPV-Impfung ist bis zum vollendeten 27. Lebensjahr abgedeckt.