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PKV-Beitragserhöhung: Kündigungsfrist

Die übliche Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkassen beträgt zwei Monate zum Monatsende (SGB V § 175 Abs. 4: Ausübung des Wahlrechts). Eine am 15.12.2014 ausgesprochene Kündigung wird somit am 28.02.2015 wirksam. Der Versicherte kann folglich am 01.03.2015 einer neuen Krankenkasse beitreten. Möchte man die Krankenkasse zum 01.01. eines Jahres wechseln, muss die Kündigung bis zum 31.10. gegenüber der alten Krankenkasse erklärt werden (sofern kein Tarif mit einer Bindungsperiode besteht).


Wichtig:

  • Die erklärte Kündigung wird nur dann gültig, wenn innerhalb der Kündigungsfrist (für den übernächsten Kalendermonat) der Beitritt zu einer anderen Krankenkasse durch eine Beitrittsbescheinigung nachgewiesen wird.
  • Eine reguläre Kündigung ist erst nach Ablauf der Bindungsfrist von 12 Monaten möglich.
  • Hinweis: Seit 2021 beträgt die Bindungsfrist lediglich 12 Monate (zuvor 18 Monate).

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"(4) Versicherte und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 12 Monate (vor 2021: 18 Monate) gebunden, falls sie das Wahlrecht ab dem 01. Januar 2002 in Anspruch nehmen. Eine Austrittserklärung aus der Krankenkasse ist zum Ende des übernächsten Monats möglich, berechnet ab dem Monat der Erklärung. Die Krankenkasse muss dem Versicherten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung, eine Bestätigung über die Kündigung ausstellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied binnen der Frist den Abschluss einer Mitgliedschaft in einer anderen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder eine alternative Krankheitsabsicherung nachweist." (SGB V § 175 Abs. 4: Ausübung des Wahlrechts)

 

2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, können Mitglieder außerordentlich innerhalb eines Monats kündigen und zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. Das Sonderkündigungsrecht kann auch innerhalb der Bindungsfrist von 12 Monaten (vor 2021: 18 Monate) genutzt werden. Die Kündigung erlangt Gültigkeit mit Ablauf des übernächsten Monats. Bis dahin ist die Zahlung des Zusatzbeitrags fällig. Eine Sonderkündigung bedeutet also nicht, dass ein sofortiger Austritt möglich ist.
 

Wichtig:

(1) Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrags schriftlich über die Beitragserhöhung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht sowie auf eine Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeiträgen hinweisen. Zusätzlich muss die Höhe des „durchschnittlichen Beitragssatzes" kommuniziert werden. Dieser wird jährlich vom Bundesgesundheitsministerium festgesetzt.

(2) Auf die Möglichkeit des Wechsels zu einer günstigeren Krankenversicherung muss hingewiesen werden, wenn der erhöhte oder neu eingeführte Zusatzbeitrag die Höhe des „durchschnittlichen Beitragssatzes' übersteigt.

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"Erhöht die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie ihren Zusatzbeitrag oder senkt sie ihre Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhöhung oder Prämienverringerung gekündigt werden. Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf dieses Kündigungsrecht spätestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit hinzuweisen. Eine verspätete Benachrichtigung verschiebt für die betroffenen Mitglieder den Erhebungstermin und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts entsprechend." (SGB V § 175 Abs. 4)
 

 

3. Kündigungsfristenübersicht

 

Kündigung im MonatKündigungstermin
  
Januar31. März
Februar30. April
März31. Mai
April30. Juni
Mai31. Juli
Juni31. August
Juli30. September
August31. Oktober
September30. November
Oktober31. Dezember
November31. Januar
Dezember28. Februar
Schaltjahr: 29. Februar

 

Weitere Informationen und einen interaktiven Musterbrief zur Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finden Sie auf dieser Seite.

 

Bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen, sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Berücksichtigen Sie dabei Ihre individuellen Bedürfnisse. Nutzen Sie unseren PKV-Vergleichsrechner, um die Unterschiede der Tarife übersichtlich zu bewerten.


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