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Angaben feststellung grundsteuer

Die neue Grundsteuer 2025 kommt - für jeden

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Abgabe auf das Eigentum an Grundstücken und deren bauliche Nutzung. Sie wird alljährlich von den Kommunen erhoben. Die Berechnung dieser Abgabe basiert aktuell auf den Einheitswerten. Da diese Werte jedoch seit langem nicht aktualisiert wurden, entschied das Bundesverfassungsgericht im April 2018, dass eine Neuberechnung der Grundsteuer erforderlich ist. Die neue Grundsteuerreform steht seit Jahresanfang an.

Um die Besteuerung vergleichbarer Immobilien einheitlicher zu gestalten, soll die Bewertung regelmäßig wiederholt und geprüft werden.

Die neue Grundsteuer wird zum ersten Mal am 1. Januar 2025 fällig.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Das Grundsteuerreformgesetz verlangt eine Neubewertung der Grundstücke. Die grundlegenden Faktoren (Grundstückswert, Messbetrag und Hebesatz), die für die Berechnung herangezogen werden, bleiben gleich. Wie bisher bildet der Verkehrswert des Grundstücks die Basis der Berechnung. Dieser wird mit der deutlich reduzierten Grundsteuermesszahl multipliziert und mit den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen kombiniert. Dies ergibt dann die Höhe der Grundsteuer.
Der Verkehrswert des Grundstücks wird jedoch anders ermittelt als bisher. Die Berechnung basiert nun auf Bodenrichtwerten und statistisch ermittelten Nettokaltmieten.

Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für die Bundesländer, die das Bundesmodell übernehmen. Nicht alle Bundesländer haben die gleichen Regelungen, sodass die Berechnungsmethode von der jeweiligen Landeszugehörigkeit des Grundstücks abhängt.

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Alle Grundeigentümer und Eigentümerinnen sind von der neuen Grundsteuer betroffen und müssen bis Ende Januar 2023 einen Grundsteuerwertbescheid abgeben. Bei Eigentumswohnungen liegt die Verantwortung für die Ermittlung der neuen Grundsteuer beim jeweiligen Eigentümer, nicht beim WEG-Verwalter.

Welche Folgen hat die neue Grundsteuer für Sie?

Jeder Immobilieneigentümer in Deutschland musste bis Ende Januar 2023 eigenständig die entsprechenden Regelungen und Bedingungen einsehen. Eigentümerinnen und Eigentümer waren verpflichtet, im vorgegebenen Zeitraum von Juli bis Januar 2023 eine Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte (auch Grundsteuerwertbescheid genannt) einzureichen. Wer die Frist versäumte, muss die Grundsteuererklärung umgehend einreichen, da das Finanzamt nun Verspätungszuschläge und Bußgelder erheben kann.

Was passiert ab dem 1. Januar 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer fällig. Die in diesem Jahr einzureichende Grundsteuererklärung dient der Berechnung der neuen Grundsteuer.

Die Grundsteuer über ELSTER

Die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer müssen elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden.

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht hat und noch nicht bei ELSTER registriert ist, sollte dies schnellstmöglich tun, da die Registrierung Zeit in Anspruch nehmen kann.

Sollten Sie oder Ihre Angehörigen keinen Computer oder keinen regelmäßigen Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, um Vordrucke anzufordern.

Die anzugebenden Daten in der Grundsteuererklärung hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Die Grundsteuerreform erfordert eine Neuberechnung für jedes Grundstück in Deutschland, was einen immensen administrativen Aufwand bedeutet. Planen Sie gegebenenfalls mehr Zeit für die Beschaffung der benötigten Informationen, wie beispielsweise den Grundbuchauszug, da es hier zu Wartezeiten kommen kann. Den Bodenrichtwert erhalten Sie über das amtliche Informationsportal „BORIS' Ihres Bundeslandes.

Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid

Wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten haben und diesen als fehlerhaft ansehen (z.B. aufgrund falscher Mietwerte oder Wohnflächenangaben), können Sie Einspruch erheben. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides erfolgen. Verstreicht diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und ein Einspruch ist nur noch unter besonderen Umständen möglich.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Grundsteuererklärung oder einem Einspruch?

Haus & Grund unterstützt Sie gerne. Finden Sie jetzt den Verein in Ihrer Nähe und erhalten Sie eine lokale Beratung zur neuen Grundsteuer.